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Beratung zu HIV und sexuell übertragbare Infektionen erhalten


Volltext

Weltweit gibt es rund 30 verschiedene sexuell übertragbare Infektionen (STI), mit denen man sich beim Geschlechtsverkehr leicht anstecken an.
Eine von Ihnen ist HIV. Die Abkürzung HIV steht für Human Immunodeficiency Virus, was so viel wie menschliches Immunschwäche-Virus heißt. Das HI-Virus schädigt die körpereigenen Abwehrkräfte, die vor anderen Krankheitserregern schützen sollen. Wird eine Infektion mit HIV nicht behandelt, so kann sich der Körper irgendwann nicht mehr gegen andere Erreger wehren und erkrankt an normalerweise harmlosen Krankheiten schwer. Diesen Zustand nennt man AIDS.


Es gibt viele verbreitete sexuell übertragbare Infektionen (STI), mit denen man sich beim Geschlechtsverkehr leicht anstecken an.
Eine von Ihnen ist HIV. Die Abkürzung HIV steht für Human Immunodeficiency Virus, was so viel wie menschliches Immunschwäche-Virus heißt. Das HI-Virus schädigt die körpereigenen Abwehrkräfte, die vor anderen Krankheitserregern schützen sollen. Wird eine Infektion mit HIV nicht behandelt, so kann sich der Körper irgendwann nicht mehr gegen andere Erreger wehren und erkrankt an normalerweise harmlosen Infektionen schwer. Diesen Zustand nennt man AIDS und er kann zum Tod führen.

Informationen und Beratung zu HIV und sexuell übertragbaren Infektionen erhalten Sie bei den zuständigen Stellen. Die Beratung erfolgt vertraulich, anonym und kostenlos und kann persönlich oder telefonisch erfolgen.

Themen der Beratung können z. B. sein:

  • Übertragungswege von HIV und anderen sexuell übertragbaren Infektionen (Tripper, Syphilis, Hepatitis...)
  • Safer Sex Regeln
  • Risiko-Einschätzung
  • HIV-Antikörpertest - Notwendigkeit, Verfahren, Wartefristen
  • Risiken im Bereich Prostitution
  • Ansteckungsrisiken im medizinischen Bereich
  • Ansteckungsrisiken im Alltag
  • AIDS-Angst
  • Umgang mit positivem Test
  • Leben mit HIV
  • Möglichkeiten der medikamentösen Vorbeugung (PEP und PrEP)

Bei der zuständigen Stelle ist es ggf. auch möglich, einen anonymen HIV-Test vornehmen zu lassen.

Allgemeine Informationen finden Sie auf der Seite Liebesleben des Bundesinstituts für öffentliche Gesundheit.

Voraussetzung für die Anmeldung und Ausübung der Tätigkeit als Sexarbeiter*in ist es, sich von einer zuständigen Behörde gesundheitlich beraten zu lassen.

Die gesundheitliche Beratung erfolgt angepasst an die persönliche Lebenssituation der beratenen Person und soll insbesondere Fragen der Krankheitsverhütung, der Empfängnisregelung, der Schwangerschaft und der Risiken des Alkohol- und Drogengebrauchs einschließen.

Siehe auch auf der Themenseite des Allgemeinen Sozialdienstes.

Verfahrensablauf

Die zuständige Stelle stellt der beratenen Person eine Bescheinigung über die durchgeführte gesundheitliche Beratung aus.

Die Bescheinigung kann auf Wunsch der beratenen Person auch auf den in einer gültigen Aliasbescheinigung verwendeten Alias ausgestellt werden.

Voraussetzungen

Volljährigkeit der beratenen Person

Welche Unterlagen werden benötigt?

Personalausweis oder Reisepass

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die gesundheitliche Beratung muss bis zum Alter von 21 Jahren alle sechs Monate und über 21 Jahren alle zwölf Monate erfolgen.

Rechtsgrundlage

§ 10 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)

Was sollte ich noch wissen?

Dritte können mit Zustimmung der Behörde und der anmeldepflichtigen Person zum Gespräch nur zum Zwecke der Sprachmittlung hinzugezogen werde.

Der/die Sexarbeiter*in hat bei der Ausübung der Tätigkeit die Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung mitzuführen.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis oder der kreisfreien Stadt bzw. der Region Hannover und den Aidshilfen in Niedersachsen.

Neben den zuständigen kommunalen Gesundheitsbehörden (Gesundheitsämtern) in Niedersachsen gibt es auch weitere Beratungsstellen, die ergänzend zu den zuständigen kommunalen Gesundheitsbehörden (Gesundheitsämtern) eigenständig Beratungen und Testungen anbieten. 

Erforderliche Unterlagen

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Kosten

Für die Beratung fallen keine Gebühren an.
Einige kommunale Gesundheitsbehörden (Gesundheitsämter) und Beratungsstellen bieten auch Schnelltests und Blutuntersuchungen für HIV und andere ausgewählte sexuell übertragbaren Infektionskrankheiten an. Dafür kann ggf. eine Gebühr anfallen.

Frist

Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Für die Testung muss ggf. ein Termin vereinbart werden. Bitte informieren Sie sich vorher bei der kommunalen Gesundheitsbehörde (Gesundheitsamt) oder der Beratungsstelle.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Grundlegende Informationen zum Thema HIV/AIDS und STI's finden Sie auf der Kampagnenseite »LIEBESLEBEN« der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und der Internetseite des Deutschen AIDS-Hilfe e.V. (DAH). Dort können Sie auch verschiedene Informationsbroschüren bestellen oder herunterladen.

Die Niedersächsische Landesregierung fördert in Zusammenarbeit mit dem Bund Maßnahmen zur Verhütung von HIV und AIDS, sowie zum Abbau von Ausgrenzung und Diskriminierung HIV-Positiver. Dabei steht finanziell die Förderung der Arbeit der AIDS-Hilfen und -Projekte im Vordergrund

bundesweite Rufnummer der Deutschen AIDS-Hilfe:
Telefon :
+49 180 3319411 (9 Ct./Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk max. 42 Ct/Min)

Erreichbarkeit:
Montag - Freitag 09:00 - 21:00 Uhr
Samstag - Sonntag 12:00 - 14:00 Uhr

Telefonberatung des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG, ehemals BZgA):
Telefon :
+49 221 8992-0 (14 Ct/Min. aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 42 Ct/Min)
+49 221 8920-31

Erreichbarkeit:
Montag - Donnerstag 10:00 - 22:00 Uhr
Freitag - Sonntag 10:00 - 18:00 Uhr

Voraussetzungen

Es gibt keine besonderen Voraussetzungen für einen Beratungstermin in den Gesundheitsämtern und den Beratungsstellen.

Verfahrensablauf

Die Beratung kann individuell unterschiedlich ablaufen.

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen. 

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis oder der kreisfreien Stadt bzw. der Region Hannover und den Aidshilfen in Niedersachsen.