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Berichtspflichten zu Statistiken im Bereich Tourismus: Monatserhebung im Tourismus


Urheber

Volltext

Im Rahmen der monatlichen Tourismusstatistik müssen die berichtspflichtigen Beherbergungsbetriebe unter anderem Daten zur Anzahl der Gästeankünfte, Übernachtungen sowie zur Staatsangehörigkeit bzw. dem Herkunftsland der Gäste übermitteln.

Ansprechpunkt

Landesamt für Statistik Niedersachsen

Zuständige Stelle

Landesamt für Statistik Niedersachsen

Erforderliche Unterlagen

Die Daten können über ein Online-Formular eingegeben werden, oder über ein Softwaremodul mit eStatistik.Core.

Kosten

  • Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

Frist

Die Fristen sind je nach Statistik unterschiedlich.

Bearbeitungsdauer

Die Übermittlung Ihrer Daten wird Ihnen umgehend bestätigt.

Verfahrensablauf

Sie erhalten vom Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) ein Schreiben mit dem Hinweis auf Ihre Auskunftspflicht und der Frist zur Datenmeldung. Die Meldung erfolgt in der Regel elektronisch.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Gegen den Heranziehungsbescheid kann Klage erhoben werden.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 29.09.2025
Fachlich freigegeben durch:

Landesamt für Statistik Niedersachsen

Voraussetzungen

Die Auswahl der Einheiten, die berichtspflichtig sind, erfolgt anhand definierter Abschneidegrenzen.

Formulare

Nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

Nicht angegeben