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Beschwerde wegen Nachteilen aufgrund einer Verdachtsmeldung oder internen Meldung im Bereich Glückspiel


Urheber

Volltext

Liegen Tatsachen vor, die darauf hindeuten, dass

  1. ein Vermögensgegenstand, der mit einer Geschäftsbeziehung, einem Maklergeschäft oder einer Transaktion im Zusammenhang steht, aus einer strafbaren Handlung stammt, die eine Vortat der Geldwäsche darstellen könnte,
  2. ein Geschäftsvorfall, eine Transaktion oder ein Vermögensgegenstand im Zusammenhang mit Terrorismusfinanzierung steht oder
  3. der Vertragspartner seine Pflicht gegenüber dem Verpflichteten offenzulegen, ob er die Geschäftsbeziehung oder die Transaktion für einen wirtschaftlich Berechtigten begründen, fortsetzen oder durchführen will, nicht erfüllt hat,

so hat der Verpflichtete diesen Sachverhalt unabhängig vom Wert des betroffenen Vermögensgegenstandes oder der Transaktionshöhe unverzüglich der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit, FIU) zu melden.

Sofern Sie aufgrund der Abgabe einer Verdachtsmeldung an die FIU oder aufgrund der internen Meldung eines solchen Sachverhalts an den Verpflichteten einer Benachteiligung im Zusammenhang mit ihrem Beschäftigungsverhältnis ausgesetzt sind, steht Ihnen bei der zuständigen Aufsichtsbehörde das Recht der Beschwerde zu.

Der Rechtsweg bleibt von dem Beschwerdeverfahren unberührt.

Die Beschwerde erfolgt über einen geschützten Kommunikationsweg.

Ansprechpunkt

Nds. Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung; Referat Glücksspiel

Zuständige Stelle

Nds. Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung; Referat Glücksspiel

Voraussetzungen

  • Sie haben eine Verdachtsmeldung an die FIU oder eine interne Meldung eines verdächtigen Sachverhalts gegenüber ihrem Arbeitgeber abgegeben.
  • Aufgrund dieser Meldung sind Sie einer Benachteiligung im Zusammenhang mit Ihrem Beschäftigungsverhältnis ausgesetzt.

Erforderliche Unterlagen

Keine

Kosten

Es fallen keine Kosten an. 

Frist

Keine

Bearbeitungsdauer

Voraussichtlich 1-3 Monate

Verfahrensablauf

  • Der Beschwerdeführer reicht seine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde ein.
  • Die Beschwerde wird von der zuständigen Behörde geprüft.
  • Die zuständige Behörde ergreift möglicherweise aufsichtsrechtliche Maßnahmen.
  • Der Beschwerdeführer wird nach Abschluss des Verfahrens informiert.

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht
  • Widerspruch (je nach Bundesland)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 13.11.2025
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung