Sprungziele
© Pixabay
Inhalt

Dienstleistungen A-Z

Bitte wählen Sie Ihren Wohnort aus. So werden die für Sie relevanten Informationen und Kontaktdaten angezeigt.

Betriebe für die klimaschutzgerechte Installation, Wartung und Instandhaltung von Anlagen Zertifizierung


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen installieren, warten, instand halten, reparieren oder stilllegen, sowie auf Dichtheit kontrollieren oder die Gase zurückgewinnen, benötigten Sie für Ihr Unternehmen ein Zertifikat. Dieses stellt Ihnen die zuständige Stelle aus.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig sind die Gewerbeaufsichtsämter oder das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie.

Voraussetzungen

Für die Tätigkeiten der Installation, Wartung oder Instandhaltung von Anlagen muss genügend sachkundiges Personal vorhanden sein. Außerdem muss es Zugang zu den Werkzeugen und Verfahren haben, die für die zertifizierungspflichtigen Tätigkeiten erforderlich sind.

Für Tätigkeiten im Zusammenhang mit Brandschutzsystemen und Feuerlöschern muss für das jährlich zu erwartende Tätigkeitsaufkommen genügend Personal mit entsprechender Sachkundebescheinigung zur Verfügung stehen und es muss die erforderliche technische Ausstattung nach Art und Anzahl ausreichend vorhanden sein.

Eingetragene EMAS-Betriebe können die Bescheinigung erhalten, wenn aus der Umwelterklärung oder dem Bericht über die Umweltbetriebsprüfung hervorgeht, dass die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind und folgende Angaben ersichtlich sind:

  • Name und Sitz des Betriebes
  • Bezeichnung des Standortes sowie der bescheinigten Tätigkeiten bezogen auf den Standort und seine Anlagen
  • Bezeichnung der Behörde (zuständige Stelle), Datum und Unterschrift

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ausgefüllter Antrag auf Betriebszertifizierung
  • Kopien der die betreffenden Tätigkeiten abdeckenden Sachkundebescheinigungen für das Personal.

Welche Gebühren fallen an?

Die Kosten für die Zertifizierung richtet sich nach dem Zeitaufwand, gemäß der allgemeinen Verwaltungskostenordnung in Verbindung mit der Verwaltungskostenordnung des Geschäftsbereiches.

Gemäß Nr. 21.6.2 der Anlage zu § 1 Abs. 1 der AllGO entstehen für die Erteilung eines Unternehmenszertifikats nach § 6 Abs. 2 Kosten nach Zeitaufwand, jedoch mindestens 200 €.

Welche Fristen muss ich beachten?

Seit 5. Juli 2009 benötigen alle Betriebe, die Installations-, Wartungs- und Instandsetzungsabreiten an Kälte-und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen bzw. an Brandschutzsystemen durchführen, eine Zertifizierung.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung erfolgt zeitnah nach Eingang Ihres Antrags.

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

  • Onlineverfahren möglich: ja
  • Schriftform erforderlich: nein

Was sollte ich noch wissen?

Eine Broschüre mit Erläuterungen zu den Pflichten für Betreiber von Kälteanlagen mit fluorierten Kältemitteln finden Sie auf der Homepage der Niedersächsischen Gewerbeaufsicht unter:

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Siehe auch

Fachlich freigegeben am

13.11.2023