Bewohnerparkausweis Verlängerung
Die Straßenverkehrsabteilung des Landkreises Wolfenbüttel arbeitet seit dem 1. Februar 2021 ausschließlich mit Terminvergaben.
Bitte buchen Sie Ihren Termin online über die Terminvergabe
Leistungsbeschreibung
Ein Bewohnerparkausweis kann auf Antrag ins kommende Jahr verlängert werden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem der Wohnsitz ist.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde oder dem Landkreis, in deren Bereich sich Ihr Wohnsitz befindet.
Dienstleistung im Serviceportal: Bewohnerparkausweis Verlängerung
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis
- Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung II (alt: Fahrzeugbrief)
- Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
- bisherige Bewohnerparkausweis
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bei Beantragung durch einen Vertreter
- Vollmacht
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Karte Geltungsbereich Bewohnerparkausweis
© Stadt Wolfenbüttel
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
AG Kommunenredaktion