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Biosphärenreservate

Leistungsbeschreibung

Seit 1998 ist das "Biosphärenreservat" im Bundesnaturschutzgesetz als eigene Schutzgebietskategorie (wie Nationalparke, Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete etc.) aufgenommen.

Das Biosphärenreservat Niedersächsische Elbtalaue erstreckt sich über etwa 90 Stromkilometer von Schnackenburg bis Hohnstorf bei Lauenburg. Es besitzt eine Gesamtgröße von rund 56.760 Hektar. Innerhalb des Gebiets wurden rund 34.010 Hektar zum EU-Vogelschutzgebiet erklärt. 21.780 Hektar sind - teilweise in Überdeckung mit dem Vogelschutzgebiet - FFH-Gebiet.

Biosphärenreservate sind Modellregionen, in denen gemeinsam mit den hier lebenden und arbeitenden Menschen eine wirtschaftliche Form der Landnutzung entwickelt und umgesetzt werden soll, die zugleich dem Schutz und der Pflege einer lebenswürdigen Umwelt und bestimmter Lebensräume für Pflanzen und Tiere dient.

Außerdem sollen Biosphärenreservate Forschungs- und Bildungszwecken dienen.

Um allen Zielen gerecht werden zu können, gliedern sie sich - abgestuft nach dem Einfluss menschlicher Tätigkeit - in verschiedene Zonen. Biosphärenreservate sind rechtsverbindlich festgesetzte, einheitlich zu schützende und zu entwickelnde Gebiete, die

  1. großräumig und für bestimmte Landschaftstypen charakteristisch sind,
  2. in wesentlichen Teilen ihres Gebiets die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets, im Übrigen überwiegend eines Landschaftsschutzgebiets erfüllen,
  3. vornehmlich der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch hergebrachte vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und der darin historisch gewachsenen Arten- und Biotopvielfalt, einschließlich Wild- und früherer Kulturformen wirtschaftlich genutzter oder nutzbarer Tier- und Pflanzenarten, dienen und
  4. beispielhaft der Entwicklung und Erprobung von die Naturgüter besonders schonenden Wirtschaftsweisen dienen.
  5.  

Die Ziele des Biosphärenreservats gehen weit über den Schutz der Natur hinaus. Es soll Chancen für ein neues Miteinander von Mensch und Natur und Perspektiven für eine nachhaltige Entwicklung der Region eröffnen. So findet sich im Biosphärenreservatsgesetz eine Reihe von Aussagen zu regionalen Belangen, zur Förderung der regionalen Entwicklung, zur partnerschaftlichen Zusammenarbeit aller Akteure im Gebiet und zur Einwerbung von Fördergeldern. Aber auch die gebietsbezogene Information, Umweltbildung und Forschung gehören zu den gesetzlich verankerten Zielen des Biosphärenreservats. Für die touristische Entwicklung des Gebiets gibt das Biosphärenreservat neue Impulse.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Biosphärenreservatsverwaltung Niedersächsische Elbtalaue.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachten werden.

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz