Eintrag im Berufsregister für Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften ändern
Volltext
Wenn Sie als Wirtschaftsprüferin beziehungsweise Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Einträge im Berufsregister ändern möchten, müssen Sie dies der Wirtschaftsprüferkammer mitteilen. Die Wirtschaftsprüfkammer ändert dann die Eintragung.
Als Mitglied der Wirtschaftsprüferkammer müssen Sie Änderungen unverzüglich mitteilen.
Ansprechpunkt
Wirtschaftsprüferkammer
Körperschaft öffentlichen Rechts
Postfach 30 18 82, 10746 Berlin
Rauchstraße 26, 10787 Berlin
Telefon: 030 726161-0
Fax: 030 726161-287
E-Mail:
berufsregister@wpk.de
www.wpk.de
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Frist
Sie müssen die Änderung zum Berufsregister unverzüglich mitteilen, das heißt ohne schuldhaftes Zögern. Die Eintragung erfolgt auch, wenn Sie die Änderung verspätet mitteilen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Sie teilen der Wirtschaftsprüferkammer die Änderung schriftlich oder elektronisch mit.
- Nachdem die Wirtschaftsprüferkammer die Änderungsmitteilung erhalten hat, nimmt sie die entsprechende Änderung der Eintragung im Berufsregister vor.
Zuständige Stelle
Wirtschaftsprüferkammer
Körperschaft öffentlichen Rechts
Voraussetzungen
Sie sind als Wirtschaftsprüferin beziehungsweise Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Berufsregister hinterlegt.
Bearbeitungsdauer
- 1 Woche(n)
- Die Bearbeitung dauert ungefähr 1 Woche.
Erforderliche Unterlagen
- Mitteilung zur Änderung von Einträgen im Berufsregister
Rechtsbehelf
- Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.