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Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Beratung


Leistungsbeschreibung

Beratung zum Thema Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) erhalten Sie durch die zuständige Stelle.

Umfangreiche Informationen liefert Ihnen auch die Internetseite von ElsterOnline.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei dem für Sie zuständigen Finanzamt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Finanzministerium