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Elterngeld beantragen


Elterngeld

Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz gilt seit dem 1. Januar 2007. Mit dem Gesetz zur Einführung des ElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit haben Eltern von Kindern, die ab dem 1. Juli 2015 geboren werden, die Möglichkeit, zwischen dem Bezug von ElterngeldPlus und dem Bezug vom bisherigen Elterngeld (Basiselterngeld) zu wählen oder beides zu kombinieren.

Wer hat Anspruch auf Elterngeld?

Anspruch auf Elterngeld haben Mütter und Väter, die

  • ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen und erziehen,
  • nicht mehr als 32 Stunden in der Woche erwerbstätig sind,
  • mit ihren Kindern in einem Haushalt leben und
  • einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.

Wie hoch ist das Elterngeldgeld?

Das Elterngeld (Basiselterngeld und ElterngeldPlus) orientiert sich an der Höhe des monatlich verfügbaren Nettoeinkommens, welches der betreuende Elternteil vor der Geburt des Kindes hatte und welches nach der Geburt wegfällt. Das Elterngeld gleicht dieses entfallende Einkommen mit einer Ersatzrate aus, die nach der Höhe des Einkommens vor der Geburt des Kindes gestaffelt ist (65 – 100%).

Das Basiselterngeld beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro.

Das ElterngeldPlus beträgt mindestens 150 Euro und höchstens 900 Euro.

Das Basiselterngeld beträgt auch für nicht erwerbstätige Elternteile mindestens 300 Euro monatlich, das ElterngeldPlus mindestens 150 Euro.

Gegebenenfalls erhöhen sich diese Beträge um den Geschwisterbonus und den Mehrlingszuschlag.

Das ElterngeldPlus beträgt maximal die Hälfte des monatlichen Basiselterngeldbetrages.

Wie lange habe ich Anspruch auf Elterngeld?

Basiselterngeld:
Basiselterngeld (Elterngeld in der bisherigen Form) kann nur in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes bezogen werden. Ein Elternteil muss mindestens zwei Monate und kann höchstens zwölf Monate Basiselterngeld in Anspruch nehmen. Soweit sich bei mindestens einem Elternteil das Erwerbseinkommen nach der Geburt mindert, können zwei zusätzliche Basiselterngeldmonate genutzt werden.

Monate nach der Geburt des Kindes, in denen die Mutter Mutterschaftsleitungen oder Dienstbezüge in der Mutterschutzfrist erhält, gelten als Monate, in der die Mutter Basiselterngeld bezieht. Die verfügbaren Basiselterngeldmonate reduzieren sich somit um die Anzahl der Monate mit Mutterschaftsleistungen.

Die übrigen Monate können zwischen den Eltern frei aufgeteilt werden.

Alleinerziehende können bis zu 14 Monate Basiselterngeld erhalten, wenn sich nach der Geburt des Kindes das Erwerbseinkommen mindert. In allen anderen Fällen stehen zwölf Monate zur Verfügung

ElterngeldPlus:
Es stehen maximal 14 Basiselterngeldmonate zur Verfügung, die in Basiselterngeld und Elterngeld Plus-Monate aufgeteilt werden können. Das Elterngeld Plus wird für den doppelten Zeitraum bezahlt. Aus einem Basiselterngeld-Monat werden zwei Elterngeld Plus-Monate. Das Elterngeld beträgt maximal die 50 Prozent des Basiselterngeldes, wird aber doppelt so lange gezahlt.

ElterngeldPlus kann sowohl in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes als auch nach dem 14. Lebensmonat bezogen werden. Innerhalb der ersten 14 Monate können Basiselterngeld und Elterngeld Plus frei gewählt und kombiniert werden. Zu beachten ist dabei, dass Lebensmonate des Kindes, bei denen der Mutter mindestens an einem Tag Mutterschaftsleitungen zustehen, immer als Basiselterngeld-Monate berücksichtigt werden.

Um ElterngeldPlus nach dem 14. Lebensmonat des Kindes beziehen zu können, muss es ab dem 15. Lebensmonat mindestens von einem Elternteil ohne Unterbrechung bezogen werden. Soweit beide Eltern nach dem 14. Lebensmonat für einen Lebensmonat kein Elterngeld Plus bezogen haben, können verbleibende Monatsbeträge von der berechtigten Person nicht mehr in Anspruch genommen werden.

Partnerschaftsbonus:
Der Partnerschaftsbonus besteht aus der Möglichkeit, für vier weitere Monate ElterngeldPlus zu nutzen – jeder Elternteil bekommt also vier zusätzliche Monatsbeträge Elterngeld Plus. Beide Eltern arbeiten dabei gleichzeitig zwischen 25 und 30 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt.

Alleinerziehende haben ebenfalls Anspruch auf die Partnerschaftsmonate, soweit sie für vier aufeinanderfolgende Monate zwischen 24 und 32 Wochenstunden arbeiten.

Wie beantrage ich Elterngeld?

Das Elterngeld ist schriftlich bei der Elterngeldstelle des Landkreis Wolfenbüttel zu beantragen.

Mit ElterngeldDigital können Sie den Antrag auch bequem online erstellen und als PDF-Ausdruck bei Ihrer Elterngeldstelle einreichen. Bitte vergessen Sie dabei nicht, den Antrag und ggf. die Erklärung(en) zum Einkommen zu unterschreiben sowie die geforderten Nachweise beizulegen.

Voraussetzungen

Sie können Elterngeld bekommen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst,
  • Sie haben einen Wohnsitz in Deutschland oder halten sich gewöhnlich hier auf,
  • Sie leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt,
  • Sie sind entweder gar nicht erwerbstätig oder in der Regel nicht mehr als 32 Stunden pro Woche,
    • Bei der Grenze von 32 Stunden pro Woche gibt es mehrere Besonderheiten, zum Beispiel bei Urlaub oder wenn Sie studieren oder eine Ausbildung machen.
  • Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über EUR 250.000. Bei Elternpaaren liegt die Grenze bei EUR 300.000.

Rechtsgrundlage

Bearbeitungsdauer

Auskunft erhalten Sie bei der zuständigen Elterngeldstelle.

Informationen zum Elterngeld

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in Ihrem Elterngeld-Bescheid.
  • Klage vor dem Sozialgericht

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: teilweise (je nach Bundesland)

Fachlich freigegeben am

10.01.2023