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Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertagesstätte Erteilung


Leistungsbeschreibung

Eine Kindertagesstätte bezeichnet eine Tageseinrichtung zur Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern ab dem ersten  Lebensjahr bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres.

Wenn Sie eine Kindertagesstätte betreiben wollen, benötigen Sie eine Betriebserlaubnis.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Kultusministerium.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Landesjugendamtes und Niedersächsisches Kultusministerium