Erlaubnis für eine Embryo-Entnahmeeinheit oder Besamungsstation beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie auf dem Gebiet der Tierzucht eine Embryo-Entnahmeeinheit oder eine Besamungsstation betreiben wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Die Erlaubnis gilt für die jeweilige Embryo-Entnahmeeinheit bzw. Besamungsstation mit ihren Betriebsteilen sowie für die von der zuständigen Behörde genehmigte Tierart. Sie wird in der Regel für 10 Jahre erteilt.
Diese Erlaubnis kann bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) beantragt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie benötigen die Erlaubnis vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit. Erst nach Erhalt dürfen Sie Ihrer Tätigkeit nachgehen.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Bearbeitungsdauer
Anträge / Formulare
Sie können den Antrag sowohl online als auch schriftlich stellen.
Rechtsbehelf
Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung (Bekanntgabe) Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden.
Siehe auch
- Besamungsstationen und Embryo-Entnahmeeinheiten