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Erteilung von Informationen zum Personalausweis


Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Volltext

Die Personalausweisbehörde informiert bei Antragstellung über den Personalausweis.

Voraussetzungen

Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist einzelfallabhängig.

Hinweise (Besonderheiten)

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 11.03.2025
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Ansprechpunkt

Die Personalausweisbehörde ist die zuständige Behörde, die für die Ausstellung, Verwaltung und Kontrolle von Personalausweisen verantwortlich ist. In Deutschland ist das in der Regel das Bürgeramt oder die Ausländerbehörde des jeweiligen Wohnortes. 

Zuständige Stelle

Die Personalausweisbehörde ist die zuständige Behörde, die für die Ausstellung, Verwaltung und Kontrolle von Personalausweisen verantwortlich ist. In Deutschland ist das in der Regel das Bürgeramt oder die Ausländerbehörde des jeweiligen Wohnortes. 

Erforderliche Unterlagen

keine

Formulare

Nicht angegeben

Verfahrensablauf

Nicht angegeben

Rechtsbehelf

Nicht angegeben