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Förderung aus dem ESF Plus-Programm "Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten: weiter bilden und Gleichstellung fördern" beantragen


Leistungsbeschreibung

Demografischer, digitaler und ökologischer Wandel stellen Wirtschaft und Arbeitswelt, Betriebe wie Beschäftigte, vor große Herausforderungen. Für Unternehmen gilt es, 

  • Fachkräfte zu sichern und weiterzuentwickeln, 
  • Qualifikation an veränderte Anforderungen anzupassen sowie 
  • eine nachhaltige Personalpolitik und Unternehmenskultur zu verstärken, um Flexibilität, Gleichstellung der Geschlechter, Vielfalt und Teilhabe in der Arbeitswelt zur fördern.

Hier setzt die Förderrichtlinie zum ESF Plus-Programm (ESF-Sozialpartnerrichtlinie) „Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten: weiter bilden und Gleichstellung fördern“ an. 
Die ESF-Sozialpartnerrichtlinie ist eine gemeinsame Initiative des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB).

Zweck und Gegenstand:

Durch den Aufbau nachhaltiger Weiterbildungsstrukturen in Unternehmen und die Stärkung der gleichberechtigten, existenzsichernden Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt soll die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen gestärkt und die berufliche Handlungskompetenz von Beschäftigten erhalten und gefördert werden. Die Einbindung der Sozialpartner nimmt einen besonderen Stellenwert ein.
Gefördert werden:

Handlungsfeld 1: Weiterbildung im Wandel fördern

  • der Aufbau einer nachhaltigen und Teilhabe fördernden Personalentwicklungs- und Weiterbildungsstruktur und Unternehmenskultur,
  • die Erprobung neuer Arbeitsformen und Arbeitszeitmodelle

Handlungsfeld 2: Gleichstellung gestalten

  • die Erhöhung qualifikationsgerechter und existenzsichernder Erwerbsbeteiligung von Frauen

Handlungsfeld 3: Regionale Verbünde zur Stärkung von Weiterbildung und/oder Gleichstellung in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)

  • der Aufbau oder die Ergänzung von regionalen Verbünden zur Qualifizierung und/oder Gleichstellung in KMU zur Erhöhung der Transparenz, Systematisierung und Verzahnung,
  • die Weiterentwicklung regionaler Angebote zur Weiterbildung und/oder Gleichstellung für KMU

Handlungsfeld 4: Modellentwicklung innovativer Ansätze zur Stärkung von Weiterbildung und/oder Gleichstellung

  • der Aufbau nachhaltiger Weiterbildungsstrukturen in Unternehmen und/oder zur Stärkung der gleichberechtigten, existenzsichernden Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt

Zuwendungsempfangende:

  • Unternehmen, insbesondere KMU und Sozialpartner

Art und Umfang:

Die Förderleistung wird in Form einer Anteilsfinanzierung mit Zuschüssen gewährt. Die Fördersätze betragen je nach Handlungsfeld (siehe oben) zwischen bis zu 50 Prozent der Gesamtausgaben und bis zu 80 Prozent der Gesamtausgaben der Vorhaben.

  • Die Bewilligung der Anträge erfolgt durch die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS). Die DRV KBS hat dabei die Aufgaben,
  • die Antragstellenden zu informieren und fördertechnisch zu beraten,
  • Anträge zu prüfen, 
  • Zuwendungen zu bewilligen und auszuzahlen sowie
  • Vorhaben zu prüfen.

Die Laufzeit eines einzelnen Vorhabens beträgt in der Regel bis zu 3 Jahre. Bei Antragstellung und erstmaliger Bewilligung darf die Regellaufzeit von 3 Jahren nicht überschritten werden.

Das Forschungsinstitut für berufliche Bildung (f-bb) und der Bundesarbeitskreis Arbeit und Leben e. V. sind mit der Regiestelle beauftragt. Zu den Aufgaben der Regiestelle gehören unter anderem:

  • Mobilisierung und Information der Sozialpartner, Betriebe und potenziellen Antragsstellenden,
  • Beratung im Rahmen des Interessensbekundungsverfahrens,
  • Vorprüfung der Interessenbekundungen,
  • inhaltliche Begleitung der Programmumsetzung und Monitoring.
     

Verfahrensablauf

Das Förderverfahren der ESF-Sozialpartnerrichtlinie ist zweistufig. Im ersten Schritt reichen Sie eine Interessenbekundung ein. Im zweiten Schritt werden die ausgewählten Projektträger zur Antragstellung aufgefordert.

Zu Schritt 1:

  • Interessenbekundungen reichen Sie über das IT-Förderportal Z-EU-S elektronisch ein. Beachten Sie die gesondert bekanntgegebenen Fristen.
  • Die Regiestelle bewertet die eingereichten Interessenbekundungen. Die Auswahl erfolgt anhand definierter Auswahlkriterien und Gewichtungen, unter anderem Qualität des Projektkonzepts, Qualität der Projektumsetzung, Aspekte der Eignung und Finanzierung, Verstetigungspotenziale und Verteilungsvorgaben. 

Zu Schritt 2:

  • Die Teilnehmenden am Auswahlverfahren, deren Projekte positiv bewertetet wurden, werden nach Entscheidung des Zuwendungsgebers aufgefordert, einen formellen, schriftlichen Förderantrag bei der DRV KBS über das IT-Förderportal Z-EU-S zu stellen.

Kommt eine Bewilligung des Vorhabens zustande, gelten die für Zuwendungen üblichen Regelungen, ergänzt um spezielle Regelungen zur Förderung des Bundes aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds 2021-2027. 
 

Voraussetzungen

Anträge können stellen:

  • juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts 
  • rechtsfähige Personengesellschaften mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
  • öffentliche Unternehmen

Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • In allen 4 Handlungsfeldern sind die Maßnahmen anhand von konkreten betrieblichen Bedarfen zu entwickeln und zu erproben. Dabei sind die Interessen von Unternehmensleitung und Beschäftigten zu berücksichtigen. 

Von der Förderung ausgeschlossen sind:

  • Reine Forschungsvorhaben, Ausbildungsvorhaben im Sinne der beruflichen Erstausbildung und reine Qualifizierungsmaßnahmen sind nicht förderfähig.
  • Die öffentliche Verwaltung kann nicht begünstigt werden.
  • Natürliche Personen können keine Zuwendungen beantragen.
     

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei der Interessenbekundung/Antragstellung müssen Sie einreichen:

  • Nachweis des betrieblichen Ansatzes durch betriebliche Absichtserklärungen (Letter of Intent) 
  • Nachweise des sozialpartnerschaftlichen Ansatzes (zum Beispiel Kopie des Tarifvertrags, Absichtserklärungen durch Betriebsparteien und Sozialpartner) 
  • Im IT-System Z-EU-S zum ESF Plus-Bundesprogramm 2021-2027 alle erforderlichen Angaben.
     

Welche Gebühren fallen an?

Interessenbekundung und Antragstellung: Es fallen keine Kosten an.   

Welche Fristen muss ich beachten?

Ein bis zweimal jährlich wird ein Aufruf zur Interessensbekundung veröffentlicht. Die Steuerungsgruppe kann in den Aufrufen eine Eingrenzung auf prioritäre Themen aus den 4 Handlungsfeldern vornehmen. 

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Nein   
Schriftform erforderlich: Ja 
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja

Rechtsbehelf

  • Gegen Entscheidungen im Rahmen des Bewilligungsprozesses (Zuwendungsbescheid, Schlussbescheid) können Sie über das Förderportal Z-EU-S Widerspruch einreichen.
  • Gegen Entscheidungen im Rahmen des Interessensbekundungsverfahrens - sofern diese von einer obersten Bundesbehörde erlassen wurden - ist auch ein direktes Klageverfahren zulässig. 
     

Was sollte ich noch wissen?

Die Schriftform kann durch die im Förderportal Z-EU-S zugelassene elektronische Form   der qualifizierten elektronischen Signatur (qeS) oder des elektronischen Identitätsnachweises (eID) ersetzt werden.

Die elektronische Form ist vorrangig zu nutzen. 

Nur in Ausnahmefällen kann bei der Bewilligungsbehörde die Nachreichung der Unterschrift auf postalischem Wege beantragt werden.
In solch einem Ausnahmefall müssen die durch den Vorhabenträger/Antragsteller elektronisch erfassten und in Z-EU-S eingereichten Formulare nach der elektronischen Einreichung heruntergeladen, vom Vertretungsberechtigten handschriftlich unterschrieben und zusätzlich postalisch eingereicht werden. Die aufgezeigten Fristen sind zu beachten.
 

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Fachlich freigegeben am

07.09.2022