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Fachbetriebseigenschaft bei Umgang mit wassergefährdenden Stoffen


Leistungsbeschreibung

Betriebe, die die in § 45 Absatz 1 der Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) genannten Tätigkeiten an den dort genannten Anlagen und Anlagenteilen ausführen, bedürfen der Zertifizierung als Fachbetrieb.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz

Fachlich freigegeben am

16.01.2019