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Gewerbemüll Entsorgung


Gewerbeabfall

Was ist Gewerbeabfall

Gewerbliche Siedlungsabfälle (auch kurz "Gewerbeabfälle" genannt) sind Siedlungsabfälle aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen, die Abfällen aus privaten Haushaltungen aufgrund ihrer Beschaffenheit oder Zusammensetzung ähnlich sind und wie diese entsorgt werden.

Gewerbeabfallverordnung

Die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) schreibt vor, dass Gewerbebetriebe ihre Abfälle, wie Papier, Holz, Glas, Metalle, Textilien, Kunststoffe und Folien sowie biogene Abfälle bereits vor Ort trennen müssen. Damit soll eine möglichst vollständige Verwertung der Abfälle gewährleistet werden.

Wenn aus technischer oder wirtschaftlicher Unzumutbarkeit nicht getrennt gesammelt werden kann, muss das Abfallgemisch einer zugelassenen Abfallsortieranlage zugeführt werden, in der die Abfälle getrennt und anschließend einer Verwertung zugeführt werden.

Die Pflicht zur Vorbehandlung der Abfallgemische entfällt, wenn sie technisch nicht möglich bzw. wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Die Pflicht entfällt ebenso, wenn die Getrenntsammlungsquote bei gewerblichen Siedlungsabfällen bereits mindestens 90 Masseprozent beträgt.

Auch für Bau- und Abbruchabfälle legt die Gewerbeabfallverordnung Trenn- und Sortierpflichten fest.

Mit der Neufassung vom 18.04.2017 wurde eine 15 Jahre alte Verordnung modernisiert. Die Dokumentationspflichten sind nun umfangreicher und es besteht eine erweiterte Pflicht zur Abfalltrennung. Die bisherigen fünf Kategorien (Papier, Glas, Kunststoffe, Metalle, Bioabfälle) wurden um zwei weitere (Holz und Textilien) ergänzt.

Gewerbeabfallverordnung

Gewerbeabfallberatung

Die Gewerbeabfallberatung des Abfallwirtschaftsbetriebes Wolfenbüttel (ALW) erreichen Sie unter Tel. 05331 84 95 05

Hinweis:

Der ALW betreibt als kommunaler Entsorger lediglich eine Umschlaganlage für gemischte Abfälle, die thermisch verwertet werden. Eine stoffliche Verwertung mit vorangegangener Sortierung der Abfälle durch eine Vorbehandlungs-/ Sortieranlage ist über den ALW nicht möglich.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Wolfenbüttel (ALW). 

Besuchen Sie die Internetseite des ALW für weitere Informationen.

Rechtsgrundlage