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Handwerksmeisterprüfung - Einladung


Leistungsbeschreibung

Ort und Zeit der Meisterprüfung im Handwerk sind dem Prüfling mindestens zwei Wochen vorher schriftlich bekannt zu geben. In der Einladung wird dem Prüfling auch mitgeteilt, welche Arbeits- und Hilfsmittel notwendig oder erlaubt sind. Außerdem wird auf die Folgen von Rücktritt und Nichtteilnahme hingewiesen.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die zuständige Handwerkskammer.

Rechtsgrundlage