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Handwerksrolle - Eintragung löschen


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Ihren Eintrag in der Handwerksrolle oder in den Gewerbeverzeichnissen der zuständigen Stelle löschen lassen wollen (z.B. wegen Aufgabe des Handwerks), müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle vornehmen. Sofern Sie Ihren Betrieb in einen anderen Handwerkskammer-Bezirk verlegen, müssen Sie Ihren Eintrag bei der bisherigen zuständigen Stelle löschen lassen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Handwerkskammer, in deren Bezirk die Betriebsstätte liegt.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Gewerbeabmeldung
  • Handwerkskarte

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung der zuständigen Stelle an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Formulare