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Herstellung von Nitritpökelsalz: Genehmigung

Leistungsbeschreibung

Die Herstellung von Nitritpökelsalz bedarf der Genehmigung der zuständigen Stelle.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • amtliches Führungszeugnis für den für die Herstellung Verantwortlichen

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Die Produktion muss in einem separaten Raum stattfinden.

Gebühren

  • Gebühr: 12,00 - 2060,00 Euro