Sprungziele
© Pixabay
Inhalt

Dienstleistungen A-Z

Bitte wählen Sie Ihren Wohnort aus. So werden die für Sie relevanten Informationen und Kontaktdaten angezeigt.

Hundesteuer Festsetzung


Leistungsbeschreibung

Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.

Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.

Die Höhe der Steuer beträgt jährlich, wenn nur ein Hund gehalten wird 90 Euro. Wenn zwei Hunde gehalten werden 90 Euro für den ersten und 114 Euro für den zweiten Hund. Werden drei und mehr Hunde gehalten werden 90 Euro für den ersten Hund, 114 Euro für den zweiten Hund und 138 Euro für den jeden weiteren Hund fällig. Mit der Erhebung der Steuer werden neben den fiskalischen auch ordnungspolitische Zwecke verfolgt. Die Hundesteuer muss also auch von jedem Hundehalter bezahlt werden, um die Zahl der in der Stadt lebenden Hunde zu kontrollieren.. Deswegen ist für den Zweithund und jeden weiteren Hund eine höhere Hundesteuer fällig als für den ersten.

Die Wolfenbütteler Steuermarke ist rund, silbermatt und mit dem Wappen der Stadt (in grün) versehen. Sie ist am Halsband des Hundes anzubringen. Die Hundemarke hat kein Jahresdatum aufgedruckt sondern nur noch eine Registrierungsnummer eingeprägt. Unter dieser laufenden Nummer ist der der Hund im Steueramt registriert. Sie dient sozusagen zum einen als Ausweis für den Hund und zeigt zum anderen, dass das Tier angemeldet ist.

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass Hunde außerhalb der eigenen Wohnung oder des eigenen Grundstücks nur mit der – sichtbar befestigten – Steuermarke umherlaufen dürfen. Ein Verstoß gegen Tragepflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Die Höhe der Steuer beträgt jährlich, wenn nur ein Hund gehalten wird 90 Euro. Wenn zwei Hunde gehalten werden: 90 Euro für den ersten und 114 Euro für den zweiten Hund. Werden drei und mehr Hunde gehalten werden: 90 Euro für den ersten Hund, 114 Euro für den zweiten Hund und 138 Euro für den jeden weiteren Hund fällig. Mit der Erhebung der Steuer werden neben den fiskalischen auch ordnungspolitische Zwecke verfolgt. Die Hundesteuer muss also auch von jedem Hundehalter bezahlt werden, um die Zahl der in der Stadt lebenden Hunde zu kontrollieren. Deswegen ist für den Zweithund und jeden weiteren Hund eine höhere Hundesteuer fällig als für den ersten.

Die Wolfenbütteler Steuermarke ist rund, silbermatt und mit dem Wappen der Stadt (in grün) versehen. Sie ist am Halsband des Hundes anzubringen. Die Hundemarke hat kein Jahresdatum aufgedruckt sondern nur noch eine Registrierungsnummer eingeprägt. Unter dieser laufenden Nummer ist der der Hund im Steueramt registriert. Sie dient sozusagen zum einen als Ausweis für den Hund und zeigt zum anderen, dass das Tier angemeldet ist.

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass Hunde außerhalb der eigenen Wohnung oder des eigenen Grundstücks nur mit der – sichtbar befestigten – Steuermarke umherlaufen dürfen. Ein Verstoß gegen Tragepflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Weitere Informationen:

Hundesteuer Festsetzung

Verfahrensablauf

Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Die Fristen sind in § 10 der Hundesteuersatzung beschrieben.

Rechtsgrundlage

  • Kommunale Satzung

Was sollte ich noch wissen?

Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Anträge / Formulare