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Kennnummer für Betriebe zur Haltung von Legehennen: Mitteilung


Volltext

Seit dem 1. Januar 2004 dürfen nur noch Eier aus einem Legehennenstall in Verkehr gebracht werden, für den eine Registriernummer (Erzeugercode) vergeben wurde und die mit diesem entsprechenden Erzeugercode gekennzeichnet sind (Ausnahme Direktvermarktung s. u.).

Registrierungspflichtig sind

  • Betriebe die 350 oder mehr Legehennen halten oder
  • Betriebe die weniger als 350 Hennen halten, aber ihre Eier kennzeichnungspflichtig vermarkten.

Werden weniger als 350 Hennen gehalten und werden die Eier ohne Kennzeichnung und unsortiert auf der Hofstelle oder an der Tür direkt an den Endverbraucher abgegeben (Direktvermarktung), besteht keine Registrierungspflicht. Erzeuger, die ihre Eier auf dem Wochenmarkt vermarkten, unterliegen der Registrierungspflicht.

Eine Kennnummer wird in Niedersachsen auf Antrag von der zuständigen Stelle vergeben.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmitelsicherheit (LAVES).

Erforderliche Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Kosten

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Frist

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Formulare

Die Antragsunterlagen können auf Wunsch von der zuständigen Stelle versandt werden.