Kommunale Sportstätten
Volltext
Sportstätten, Sportplätze sowie Sporthallen sind Eigentum der zuständigen Stelle, die auch die Vergabe von Hallenzeiten regelt.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde, dem Landkreis, und der Stadt.
Erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Frist
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Rechtsgrundlage(n)
Kommunale Satzung oder Benutzungsordnung