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Landschaftsrahmenplan

Leistungsbeschreibung

Der Landschaftsrahmenplan ist der zentrale Naturschutzplan in Niedersachsen.
Darin werden die überörtlichen konkretisierten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege dargestellt. Landschaftsrahmenpläne sind für alle Teile des Landes Niedersachsen aufzustellen.
Die konkretisierten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind, soweit sie raumbedeutsam sind, in der Abwägung nach § 7 Raumordnungsgesetzes (ROG) zu berücksichtigen.

Der Landschaftsrahmenplan stellt dar, wie Natur und Landschaft aus der Sicht des Naturschutzes zu bewerten sind und welche Maßnahmen zu deren Erhaltung und Entwicklung ergriffen werden sollten. Die Zielvorstellungen des Landschaftsrahmenplans bieten ein Leitbild, an dem sich künftige Planungen orientieren sollen.

Inhaltlich trifft der Landschaftsrahmenplan Aussagen

  • zum gegenwärtigen Zustand von Natur und Landschaft im Hinblick auf die Schutzgüter Arten und Biotope, Landschaftsbild, Boden und Wasser, Klima und Luft sowie den voraussichtlichen Änderungen,
  • zu schutzwürdigen Teilen von Natur und Landschaft, wie Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale und geschützte Landschaftsbestandteile,
  • zu den aus der Sicht des Naturschutzes erforderlichen Maßnahmen für Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft sowie
  • zu Maßnahmen des besonderen Artenschutzes.

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Leistungsbeschreibung

Der Landschaftsrahmenplan ist der zentrale Naturschutzplan in Niedersachsen.
Darin werden die überörtlichen konkretisierten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege dargestellt. Landschaftsrahmenpläne sind für alle Teile des Landes Niedersachsen aufzustellen.
Die konkretisierten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind, soweit sie raumbedeutsam sind, in der Abwägung nach § 7 Raumordnungsgesetzes (ROG) zu berücksichtigen.

Der Landschaftsrahmenplan kann bei der zuständigen Stelle eingesehen werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und kreisfreien Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Bemerkungen

Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz