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Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Bewilligung


Bildungs- und Teilhabepaket

Durch das Bildungs- und Teilhabepaket sollen Kinder möglichst unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten des Elternhauses faire Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe und Bildung erhalten. 

Diese Leistungen bieten den Kindern und Jugendlichen mehr Möglichkeiten, um an den Bildungs- und Förderangeboten im schulischen, sozialen und kulturellen Bereich teilnehmen zu können. 

Hierzu gehören: 

  • Eintägige Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen
  • Kindertagesstätten-Ausflüge
  • Schulbedarfspaket zu Beginn des Schuljahrs. Dieses umfasst ab 1. August 2019 nunmehr einen Zuschuss in Höhe von insgesamt 150 Euro. 100 Euro werden zu Beginn des 1. Schulhalbjahres ausgezahlt, die restlichen 50 Euro zu Beginn des 2. Schulhalbjahres. Diese Leistungen können auch für Kinder gewährt werden, die ab August einen Schulkindergarten besuchen.
  • Kostenübernahme für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schulen, Kindertageseinrichtungen oder im Rahmen der Kindertagespflege, sofern eine gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in schulischer Verantwortung oder durch einen Koorperationsvertrag zwischen Schule und Tageseinrichtung angeboten wird. Ein Eigenanteil wird nicht mehr gefordert.
  • Ergänzende angemessene Lernförderung, soweit diese geeignet und zusätzlich erforderlich ist, um die wesentlichen Lernziele zu erreichen. Vorrangig sind die meist kostenlosen schulischen oder schulnahen Angebote (z.B. von Fördervereinen) in Anspruch zu nehmen
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft ab 1. August 2019 in Höhe von bis zu 15 Euro monatlich bzw. maximal 180 Euro jährlich (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres), wahlweise einsetzbar für beispielsweise Mitgliedsbeiträge, Unterricht in künstlerischen Fächern, Teilnahme an Freizeiten und mehr. 

Weitere Informationen

Allgemeine Informationen finden Sie auch auf der für das Bildungspaket eingerichteten Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales:

Hinweise zur Antragstellung

Wohngeld- und Kinderzuschlagsempfänger müssen für alle Leistungen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes einen gesonderten Antrag bei den zuständigen Stellen einreichen. Etwas anderes gilt für Leistungsempfänger des Jobcenters sowie die Empfänger von Sozialhilfe und Asylbewerberleistungen. Diese müssen ab 1. August 2019 nur noch gesonderte Anträge für die Lernförderung stellen, alle anderen Anträge sind künftig grundsätzlich vom Antrag auf Leistungen zum Lebensunterhalt umfasst und müssen nur noch durch geeignete Nachweise konkretisiert werden. Das Schulbedarfspaket wird hierbei weiterhin automatisch mit der monatlichen Leistungsgewährung für August (fürs 1.Halbjahr) bzw. Februar (fürs 2. Halbjahr) ausgezahlt, wenn die Kinder im schulpflichtigen Alter sind. 

Interessierte können sich für nähere Auskünfte an ihre Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter wenden.

Anträge / Formulare

Die entsprechenden Formulare erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Stelle.

Rechtsgrundlage

Verfahrensablauf

Die Antragstellung für BuT kann formlos erfolgen.

Voraussetzungen

Anspruchsberechtigt sind junge Menschen, wenn sie, beziehungsweise ihre Familien, eine der folgenden Leistungen beziehen:

  • Bürgergeld (SGB II)
  • Wohngeld und Kinderzuschlag (§ 6b BKGG)
  • Sozialhilfe (SGB XII – Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung)
  • Asylbewerberleistungen (§§ 2 oder 3 AsylbLG)
  • Familien mit geringem Einkommen

Wer keine der genannten Leistungen erhält, die Kosten für Bildung und Teilhabe aber nicht selbst decken kann, hat die Möglichkeit, seinen individuellen Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen prüfen zu lassen. Der Leistungsanspruch gilt für Kinder und junge Menschen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft werden bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bezuschusst.