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Maßnahmenförderung für das Rebhuhn

Leistungsbeschreibung

Rebhühner gehören zu den typischen Vogelarten der offenen landwirtschaftlichen Flächen. Trotzdem sind sie inzwischen selten geworden. Das liegt zum Teil an fehlenden Strukturen für die Nestanlage, teilweise an fehlender Nahrung.

Durch die Anlage von Blühstreifen und Blühflächen sollen die Bedingungen für Rebhühner verbessert werden. Dazu wird im Frühjahr eine mindestens zweijährige Blühfläche angelegt. Nach dem ersten Winter wird eine Hälfte der Fläche neu eingesät. Das hat den Effekt, dass Rebhühner im über den Winter stehen gebliebenen Teil ihre Nester anlegen und nach dem Schlüpfen der Jungen diese in den neu angelegten Teil führen. Dort finden die Küken aufgrund des Blütenangebotes genug Insektennahrung.

Das Saatgut wird von der Unteren Naturschutzbehörde gestellt, beziehungsweise die Kosten dafür übernommen, den Ertragsausfall bekommen die Landwirte ersetzt. Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln oder Rodentiziden sowie organischen Düngern ist nicht erlaubt.

Die Vereinbarung dazu erfolgt zwischen Landkreis und Landwirt, sie ist so übersichtlich, dass sie auf die Vorder- und Rückseite eines DIN A4-Blattes passt.