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Personalausweis Meldung wegen Wiederauffinden


Leistungsbeschreibung

Wird ein Personalausweis nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.

Wird ein Personalausweis nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.

Die Verlustanzeige und gegebenenfalls die Entsperrung des elektronischen Identitätsnachweises muss persönlich vom Ausweisinhaber vorgenommen werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist. Wurde der ursprüngliche Verlust nicht nur der zuständigen Stelle, sondern auch der Polizei angezeigt, so sollte auch diese vom Wiederauffinden in Kenntnis gesetzt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • wieder gefundener Personalausweis

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Gebühren

  • Gebühr: 6,00 Euro
    Aufschlag für die Entsperrung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
  • Gebühr: 6,00 Euro
    Entsperren nach Wiederauffinden des elektronischen Identitätsnachweises