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Personalkostenerstattung für Ersatzschulen in kirchlicher Trägerschaft beantragen


Volltext

Sie können als Ersatzschule in kirchlicher Trägerschaft, die aus einer öffentlichen Schule hervorgegangen ist, die Beteiligung des Landes Niedersachsen an den laufenden Personalkosten beantragen .

Diese Finanzhilfe gilt nur für je eine Haupt- und Realschule in Cloppenburg, Duderstadt, Göttingen, Hannover, Lingen, Meppen, Oldenburg, Papenburg, Vechta, Wilhelmshaven, Wolfsburg und je zwei Haupt- und Realschulen in Hildesheim und Osnabrück.

Verfahrensablauf

  • Nach Ablauf des Schuljahres reichen Sie innerhalb eines Jahres den ausgefüllten Antrag nebst den dazugehörigen Anlagen beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung Lüneburg ein.
  • Im Rahmen der Prüfung werden etwaige Abschlagszahlungen mit dem ermittelten Bedarf verrechnet.
  • Die Entscheidung wird Ihnen im Anschluss an die Prüfung über die Abrechnung der Personalkostenerstattung mitgeteilt.

Ansprechpunkt

Zuständig ist das Regionale Landesamt für Schule und Bildung in Lüneburg

Zuständige Stelle

Regionales Landesamt für Schule und Bildung Lüneburg

Dezernat 1 Fachbereich Finanzen

Auf der Hude 2

21339 Lüneburg

Telefon: +49 4131 15-2222

Fax: +49 4131 15-45 2220

E-Mail: service@rlsb-lg.niedersachsen.de

Aufzug vorhanden: ja

Rollstuhlgerecht: ja

Erforderliche Unterlagen

  • Ausgefüllter Antrag auf Personalkostenerstattung
  • Nachweis der beamteten kircheneigenen Lehrkräfte
  • Nachweis der angestellten kircheneigenen Lehrkräfte
  • Berechnung Sonderbeitrag (zum Beispiel Sanierungsgeld, Finanzierungsbeitrag, Angleichungsbeitrag, Stärkungsbeitrag)
  • Berechnung der Beiträge an die Verwaltungsberufsgenossenschaft für die kircheneigenen angestellten Lehrkräfte
  • Beihilfeaufwendungen
  • Personalveränderungen
  • Beamtenversorgung
  • Reisekosten / Umzugskosten

Frist

Der Anspruch auf Personalkostenerstattung ist für jedes Schuljahr innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Jahr nach Ablauf des Schuljahres geltend zu machen. Dies bedeutet, dass der Antrag innerhalb der genannten Jahresfrist vorliegen muss.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Hinweise (Besonderheiten)

Auf Antrag werden bereits während des laufenden Schuljahres Abschlagszahlungen gewährt.

Die Erstattung der Sachkosten kann ebenfalls beantragt werden.

Voraussetzungen

  • Sie sind Träger einer Ersatzschule in kirchlicher Trägerschaft, die aus einer öffentlichen Schule hervorgegangen ist.
  • Der Schulbetrieb besteht seit mindestens 3 Jahren.

Bearbeitungsdauer

  • 2 Woche(n) — 3 Monat(e)