Rehabilitierung von SED-Opfern: Bestätigung - von Versorgungsansprüchen
Volltext
Haben Sie durch eine ungerechtfertige Freiheitsentziehung oder eine andere hoheitliche Maßnahme, die der politischen Verfolgung gedient hat eine gesundheitliche Schädigung erlitten? Dann können Sie aufgrund der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen dieser Schädigung auf Antrag Versorgung erhalten.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Außenstelle des Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie, die für Ihren Wohnort zuständig ist.
Spezielle Hinweise für Gifhorn, Helmstedt, Braunschweig, Holzminden, Celle, Göttingen, Salzgitter, Uelzen, Schaumburg, Wolfenbüttel, Lüchow-Dannenberg, Wolfsburg, Hannover, Hildesheim, Goslar, Hameln-Pyrmont, Northeim, Lüneburg, Peine:
Erforderliche Unterlagen
- bei schriftlicher Abgabe des Antrags: Geburtsurkunde
- bei persönlicher Abgabe des Antrages Personalausweis oder Reisepass
- Meldebestätigung
- ggf. in Ihrem Besitz befindliche medizinische Unterlagen (z.B.Gutachten )
- ggf. Vollmacht, Betreuerausweis oder Bestallungsurkunde
- Angaben zu weiteren benötigten Unterlagen entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Antragsvordruck
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Frist
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Grundsätzlich wird Versorgung ab Antragstellung gewährt. Voraussetzung ist das Vorliegen eines Rehabilitierungsbeschlusses der zuständigen Rehabilitierungsbehörde in den neuen Bundesländern.
Entsprechende Anträge können dort bis zum 31.12.2019 gestellt werden.
Rechtsgrundlage(n)
- Gesetz über die Rehabilitierung und Entschädigung von Opfern rechtsstaatswidriger Strafverfolgungsmaßnahmen im Beitrittsgebiet (StrRehaG)
- Gesetz über die Aufhebung rechtsstaatswidriger Verwaltungsentscheidungen im Beitrittsgebiet und die daran anknüpfenden Folgeansprüche (VwRehaG)
- Gesetz über Hilfsmaßnahmen für Personen, die aus politischen Gründen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in Gewahrsam genommen wurden (HHG)
Formulare
Hinweise (Besonderheiten)
Nähere Informationen können Sie auf den Internetseiten des Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie erhalten:
- Hilfen für Opfer von in der ehemaligen DDR erlittenem Unrecht (SED-Unrecht),Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG)
- Verwaltungsrechtliches Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG)
- Hilfen für Personen, die aus politischen Gründen außerhalb der BRD in Gewahrsam genommen wurden nach dem Häftlingshilfegesetz (HHG)