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Schwerbehindertenangelegenheiten


Volltext

Die zuständige Stelle erfüllt im Bereich der Schwerbehindertenangelegenheiten folgende Aufgaben:

  • Feststellen von Behinderungen nach dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX) einschließlich Nachteilsausgleiche (Merkzeichen)
  • Ausstellen und Verlängern von Schwerbehindertenausweise n
  • Feststellen der Voraussetzungen für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personenverkehr und/oder der Befreiung/Ermäßigung von der Kraftfahrzeugsteuer und Ausgabe entsprechender Beiblätter

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der für Ihren Wohnort zuständigen Außenstelle des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie.



Spezielle Hinweise für Goslar, Gifhorn, Salzgitter, Wolfenbüttel, Braunschweig, Helmstedt, Wolfsburg, Peine:

Hier finden Sie eine Übersicht der Ansprechpartner im Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Braunschweig -...

Erforderliche Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Kosten

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Frist

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage(n)

Formulare

Hinweise (Besonderheiten)