Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes: Anmeldung
Volltext
Die Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes gewährt Beschäftigten des Gerüstbaugewerbes folgende tarifvertragliche Leistungen:
- Urlaubsentgelt
- zusätzliches Urlaubsgeld
Wenn Sie tarifvertraglich gebundener Unternehmer im Gerüstbaugewerbe sind, besteht für Sie eine Mitgliedschafts- und Beitragspflicht und Sie müssen Ihr Unternehmen bei der Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes anmelden . Außerdem müssen Sie monatlich die Lohndaten Ihrer Beschäftigten melden.
Ansprechpunkt
Wenden Sie sich an die Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes, Wiesbaden.
Rechtsgrundlage(n)
Tarifverträge des Gerüstbaugewerbes
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
Erforderliche Unterlagen
nicht angegeben
Kosten
nicht angegeben
Frist
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben