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Störfallrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb oder die Änderung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen


Volltext

Sie möchten eine nicht genehmigungsbedürftige Anlage, die zum Betriebsbereich gehört oder Bestandteil eines Betriebsbereichs ist, errichten, betreiben oder ändern? Dann benötigen Sie eine Genehmigung, wenn der angemessene Sicherheitsabstand unterschritten wird oder eine erhebliche Gefahrenerhöhung ausgelöst wird.

Stellt die zuständige Stelle bei der Prüfung Ihrer vorangegangenen Anzeige einer störfallrelevanten Errichtung oder Änderung fest, dass durch Ihr Vorhaben die immissionsrechtlichen Voraussetzungen oder eine erhebliche Gefahrenerhöhung ausgelöst wird? Dann benötigen Sie ebenfalls eine Genehmigung.

Voraussetzungen

  • Von der Anlage dürfen keine schädlichen Umwelteinwirkungen ausgehen, die nach technischem Stand vermeidbar sind.
  • Unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen der Anlage müssen nach technischem Stand auf ein Mindestmaß beschränkt werden.
  • Die beim Betrieb der Anlage entstehenden Abfälle müssen ordnungsgemäß beseitigt werden.
  • Andere öffentlich-rechtliche Vorschriften und die Belange des Arbeitsschutzes dürfen dem Vorhaben nicht entgegenstehen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf störfallrelevante Errichtung und Betrieb oder störfallrelevante Änderung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage
  • erforderliche Zeichnungen, Pläne, Gutachten
  • Erläuterungen der Anlage
  • sonstige Unterlagen (gegebenenfalls bei der zuständigen Stelle erfragen)

Frist

Bevor die Anlage errichtet, betrieben oder geändert wird.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid.
  • Klage

Bearbeitungsdauer

  • 6 — 7 Monat(e)
    • Die zuständige Behörde muss innerhalb von sechs Monaten über eine Änderung und innerhalb von sieben Monaten über die Errichtung und den Betrieb entscheiden.

Kosten

  • Gebühr: Mindestens 500,00 EUR, höchstens 356600,00 EUR. (Vorkasse: nein)