Umweltverträglichkeitsprüfung
Volltext
Für eine Vielzahl von Vorhaben, bei denen erhebliche Umweltauswirkungen zu erwarten sind, ist im Rahmen des Zulassungsverfahrens eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vorgeschrieben. Dazu zählen z. B. Autobahnen, Bundesstraßen, Schienenwege, Wasserstraßen, Deiche, Kläranlagen, Deponien, Hochspannungsleitungen, Industriezonen bzw. -anlagen oder Intensivtierhaltung.
In diesem Verfahren werden die Auswirkungen auf Menschen, Tiere und Pflanzen, Wasser, Boden, Lärm, Luft, Klima, Kultur- und Sachgüter sowie die Wechselwirkungen untersucht, beschrieben und bewertet. Die Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsprüfung sind bei den behördlichen Entscheidungen zu berücksichtigen.
Bei der UVP muss die Öffentlichkeit beteiligt werden.
Die UVP ist ein unselbstständiger Teil des betreffenden verwaltungsbehördlichen Verfahrens, das der Entscheidung über das jeweilige Vorhaben dient ("Huckepack-Verfahren").
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der für die jeweilige Zulassung des Vorhabens zuständigen Stelle.
Erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Frist
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Welche Vorhabentypen dem Erfordernis einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen ist in der Anlage 1 zum UVPG und NUVPG geregelt.