Sprungziele
© Pixabay
Inhalt

Dienstleistungen A-Z

Bitte wählen Sie Ihren Wohnort aus. So werden die für Sie relevanten Informationen und Kontaktdaten angezeigt.

Vereidigte Buchprüfer Anerkennung


Leistungsbeschreibung

Vereidigte Buchprüferinnen und Buchprüfer müssen, um ihren Beruf ausüben zu können, von der zuständigen Stelle anerkannt werden. Mit der Anerkennung wird gleichzeitig die Mitgliedschaft in der zuständigen Stelle begründet. Diese ist verpflichtend. Eine vereidigte Buchprüferin/ein vereidigter Buchprüfer wird in das Berufsregister der zuständigen Stelle eingetragen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Wirtschaftsprüferkammer.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Voraussetzungen

  • Bestehen der Prüfung als vereidigte Buchprüfer/vereidigter Buchprüfer

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Neben einer Gebühr für die Anerkennung sind die Mitglieder verpflichtet, einen Jahresbeitrag an die zuständige Stelle zu zahlen. Die Beitragshöhe ist individuell verschieden und wird von der zuständigen Stelle festgelegt.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anerkennung muss spätestens ein Jahr nach Ablegung der Prüfung zur vereidigten Buchprüferin/zum vereidigten Buchprüfer bei der zuständigen Stelle beantragt werden.

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr