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Verzeichnis der auswärtigen Dienstleisterinnen und Dienstleister

Volltext

Die Berufsbezeichnung »Architekt/in«, »Innenarchitekt/in«, »Landschaftsarchitekt/in« und »Stadtplaner/in« dürfen auswärtige Dienstleister nur führen, wenn sie unter der jeweiligen Bezeichnung in das Verzeichnis der auswärtigen Dienstleister der Architektenkammer Niedersachsen oder ein vergleichbares Verzeichnis eines anderen Bundeslandes eingetragen sind. Mit der Eintragung ist keine Pflichtmitgliedschaft in der Architektenkammer verbunden.

Ansprechpunkt

nicht angegeben

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Voraussetzungen

nicht angegeben

Formulare

nicht angegeben

Erforderliche Unterlagen

nicht angegeben

Kosten

nicht angegeben

Frist

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Verfahrensablauf

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben

Rechtsgrundlage(n)

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben