Vorläufiges Biergesetz - Zulassung von Ausnahmen
Volltext
Die Bereitung von Bier ("besonderes Bier"), das den Vorgaben des vorläufigen Biergesetzes (VorlBierG) nicht entspricht, kann auf Antrag zugelassen werden.
Ansprechpunkt
Wenden Sie sich an das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
Erforderliche Unterlagen
-
detailierte Beschreibung
- des Produkts und
- der Abweichung vom Vorläufigen Biergesetz
- ggf. Rezepturangaben
Kosten
Die Gebühren betragen je nach Aufwand zwischen 12,00 Euro und 2.060,00 Euro.
Frist
Es gibt keine Fristvorgabe.
Rechtsgrundlage(n)
- Vorläufiges Biergesetz (Vorl.BierG)