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Vorläufiges Biergesetz - Zulassung von Ausnahmen

Volltext

Die Bereitung von Bier ("besonderes Bier"), das den Vorgaben des vorläufigen Biergesetzes (VorlBierG) nicht entspricht, kann auf Antrag zugelassen werden.

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.

Erforderliche Unterlagen

  • detailierte Beschreibung
    • des Produkts und
    • der Abweichung vom Vorläufigen Biergesetz
  • ggf. Rezepturangaben

Kosten

Die Gebühren betragen je nach Aufwand zwischen 12,00 Euro und 2.060,00 Euro.

Frist

Es gibt keine Fristvorgabe.

Rechtsgrundlage(n)

  • Vorläufiges Biergesetz (Vorl.BierG)