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Vorsteuer-Vergütung an ausländische Unternehmer beantragen


Volltext

Umsatzsteuer muss in vielen Ländern beim Kauf von Waren und Dienstleistungen gezahlt werden. Unternehmen, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder in einem Staat außerhalb der EU ansässig sind, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag auf Vergütung der in Deutschland gezahlten Umsatzsteuer stellen.

Privatpersonen können an dem Verfahren nicht teilnehmen.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)

Voraussetzungen

  • Die Vergütungsberechtigung hängt von dem Ansässigkeitsort des ausländischen Unternehmers und seiner Umsätze in Deutschland ab.
  • Welche Voraussetzungen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie unter www.bzst.de der dortigen  Rubrik Umsatzsteuer/ Vorsteuervergütung sowie  den o.g. Rechtsgrundlagen entnehmen.

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie unter www.bzst.de der dortigen  Rubrik Umsatzsteuer/ Vorsteuervergütung sowie den genannten Rechtsgrundlagen entnehmen.

Frist

  • 6 bzw. 9 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Vergütungsanspruch entstanden ist.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Einspruch

Zuständige Stelle

Land