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Vorzeitige Leistungen im Rahmen der sozialen Entschädigung als Geschädigter beantragen


Urheber

Volltext

Wenn Sie einen gesundheitlichen Schaden erleiden, für dessen Folgen die Gemeinschaft einsteht, können Sie dafür entschädigt werden.

Einige Leistungen können Sie als geschädigte Person erhalten, bevor über Ihren Antrag auf Leistungen der Sozialen Entschädigung endgültig entschieden wurde.

Dies betrifft:

  • Leistungen der Krankenbehandlung der Sozialen Entschädigung
  • Leistungen zur Teilhabe:
    • zur Teilhabe am Arbeitsleben
    • zur Sozialen Teilhabe
    • zur Teilhabe an Bildung
  • besondere Leistungen im Einzelfall
    • zum Beispiel Leistungen zum Lebensunterhalt

Ansprechpunkt

Zuständige Stelle

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Domhof 1, 31134 Hildesheim

Voraussetzungen

  • Sie haben aufgrund eines schädigenden Ereignisses gesundheitliche Schädigungsfolgen erlitten.
  • Es ist wahrscheinlich, dass Sie Leistungen der Sozialen Entschädigung erhalten können.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.

  • Klage vor dem Sozialgericht

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Formulare

nicht angegeben

Erforderliche Unterlagen

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben