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Wasserrechtliche Genehmigung für die Entnahme von Grundwasser: Erteilung


Leistungsbeschreibung

Die Entnahme von Grundwasser ist nach den Bestimmungen des Niedersächsischen Wassergesetzes geregelt.

Für das Entnehmen von Grundwasser unter anderem für den Haushalt, für den landwirtschaftlichen Hofbetrieb, für das Tränken von Vieh außerhalb des Hofbetriebs oder in geringen Mengen zu einem vorübergehenden Zweck muss keine Erlaubnis eingeholt werden.

Nachstehende Hinweise sind jedoch zu beachten:

1. Für den Bau des Brunnens ist keine Genehmigung nötig. Bei seinem Betrieb ist jedoch dafür zu sorgen, dass das Grundwasser nicht verunreinigt wird. Eine Verbindung mit dem Leitungsnetz der öffentlichen Wasserversorgung darf nicht hergestellt werden.

2. Brunnenbohrung:

Das Entnehmen von Grundwasser zur Bewässerung eines Hausgartens ist gem. § 46 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) erlaubnisfrei.

Das Bohren eines Brunnens (auch Gartenbrunnen) für eine Wasserentnahme ist jedoch mindestens einen Monat vor Beginn der Bohrung gegenüber der Unteren Wasserbehörde und dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie online anzuzeigen.

Hierzu richten Sie sich bitte nach den Hinweisen auf der Internetseite des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie.

Benutzen Sie bitte dazu den nachfolgenden Link:

Norddeutsche Bohranzeige Online

Die Prüfung der Bohranzeige ist kostenpflichtig.

3. Befindet sich das Bohrvorhaben in einem Wasserschutzgebiet oder/und in einem vorläufig gesicherten oder festgesetzten Überschwemmungsgebiet, ist eine Befreiung bzw. eine Ausnahmegenehmigung erforderlich. Die Befreiung sowie die Genehmigung sind kostenpflichtig.

Die von Ihnen eingereichte Bohranzeige wird entsprechend den erforderlichen Genehmigungen als Antrag auf Befreiung bzw. auf Ausnahmegenehmigung gewertet. Entsprechende Genehmigungen werden dann erteilt.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

Bemerkungen

Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz