Zulassungsbescheinigung Teil I Änderung
Leistungsbeschreibung
Bei einer Adress- oder technischen Änderung innerhalb des Zulassungsbezirks erhalten Sie eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I.
Die Straßenverkehrsabteilung des Landkreises Wolfenbüttel arbeitet seit dem 1. Februar 2021 ausschließlich mit Terminvergaben.
Bitte buchen Sie Ihren Termin online über die Terminvergabe
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt und bei der mit dieser Aufgabe betrauten Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt.
Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
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aktueller Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung – nicht älter als 3 Monate
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Zulassungsbescheinigung Teil I
bei technischen Änderungen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II
Verfahrensablauf
Die Änderung muss von der Halterin/vom Halter des Fahrzeugs oder durch eine bevollmächtigte Person gemeldet werden.
Voraussetzungen
- bereits erfolgte Wohnsitz Anmeldung bzw. Wohnsitz Ummeldung
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Frist
Die Änderung muss schnellstmöglich erfolgen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Die zuständige Stelle gibt die Änderungsmeldung automatisch an das Hauptzollamt weiter.