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Erbfall oder Unternehmensübergang bei einer Bergbauerlaubnis anzeigen


Urheber

Volltext

Mit einer bergrechtlichen Erlaubnis, auch Aufsuchungserlaubnis genannt, dürfen Sie in einem festgelegten Gebiet und während eines bestimmten Zeitraums bestimmte Rohstoffe aufsuchen.

Wenn der Inhaber oder die Inhaberin einer bergrechtlichen Erlaubnis verstirbt, geht diese auf die Erbinnen oder Erben über. Bis zu 10 Jahre nach dem Erbfall darf das Recht auch von den sogenannten Verfügungsberechtigten ausgeübt werden. Das sind: 

  • Nachlassinsolvenzverwalterinnen oder Nachlassinsolvenzverwalter
  • Nachlasspflegerinnen oder Nachlasspfleger
  • Testamentsvollstreckerinnen oder Testamentsvollstrecker.

In beiden Fällen müssen Sie als Erbin oder Erbe beziehungsweise verfügungsberechtige Person eine Umschreibung der Erlaubnis bei der zuständigen Behörde beantragen.

Ansprechpunkt

Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie  

Voraussetzungen

  • Die Inhaberin oder der Inhaber einer bergrechtlichen Erlaubnis verstirbt.
  • Sie, beziehungsweise ihre Vertretungspersonen, müssen die nötige rechtliche Zuverlässigkeit besitzen.

Kosten

nach Zeitaufwand

  • für eine Beamtin oder einen Beamten des höheren Dienstes und der Laufbahngruppe 2, Ämter ab dem zweiten Einstiegsamt und für vergleichbare Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: 22,75 €
  • für eine Beamtin oder einen Beamten der Laufbahngruppe 2, Ämter ab dem ersten Einstiegsamt und für vergleichbare Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: 20,00 €
  • für eine Beamtin oder einen Beamten der Laufbahngruppe 1, Ämter ab dem zweiten Einstiegsamt und für vergleichbare Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer:17,00 €


Frist

Erbinnen und Erben sowie Verfügungsberechtigte müssen den Erbfall schnellstmöglich bei der zuständigen Behörde anzeigen.

Bearbeitungsdauer

  • 1 — 4 Woche(n)

Verfahrensablauf

Sie können die Umschreibung der Erlaubnis online über die Plattform »BergPass« oder schriftlich bei Ihrer zuständigen Bergbehörde beantragen.

Umschreibung der Erlaubnis online beantragen:

  • Rufen Sie die OnlinePlattform »BergPass« auf und melden Sie sich an.
    • Für die Anmeldung benötigen Sie eine BundID und einen Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktiver Online-Ausweisfunktion.
  • Rufen Sie den Antrag auf und füllen Sie ihn vollständig und wahrheitsgemäß aus.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch und senden Sie den Antrag ab.

Umschreibung der Erlaubnis schriftlich beantragen:

  • Setzen Sie sich mit Ihrer zuständigen Bergbehörde in Verbindung und stimmen Sie die erforderlichen Antragsunterlagen ab.
  • Reichen Sie den Antrag und alle erforderlichen Unterlagen ein.

Weitere Verfahrensschritte:

  • Die zuständige Behörde prüft Ihre Anzeige und die eingereichten Unterlagen. Sollten Unterlagen fehlen, wird sich die Behörde mit Ihnen in Verbindung setzen.
  • Sie erhalten eine Mitteilung per Post, in der Ihnen die Entscheidung über Ihren Antrag mitgeteilt wird. Zusätzlich wird der Bescheid elektronisch in das jeweilige Postfach (BundID oder ELSTER Unternehmenskonto) vorab zugestellt und in BergPass eine Info angezeigt.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Es ist direkt Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht zu erheben. Das Widerspruchsverfahren wurde abgeschafft.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 01.08.2023
Fachlich freigegeben durch:

Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)