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Datum: 27.01.2022

Bezirksschornsteinfeger im Landkreis Wolfenbüttel in Ämtern bestätigt

Diese Damen und Herren tragen schwarze Kluft mit Zylinder sowie Leiter und Besen und sollen Glück bringen – die Rede ist von Schornsteinfegern. Zum 1. Januar 2022 wurden sieben Bezirksschornsteinfeger in ihren Bezirken für die kommenden sieben Jahre im Amt bestätigt. Zuvor wurden die Stellen europaweit ausgeschrieben. Die Schornsteinfegermeister erhielten hierzu ihre Bestellungsurkunden im Dezember 2021 durch den Landkreis Wolfenbüttel als zuständiger Behörde. Eine persönliche Übergabe der Bestellungsurkunden konnte coronabedingt nicht erfolgen.

Alle Kehrbezirksinhaber sind seit ihrer Meisterprüfung im Schornsteinfegerhandwerk tätig und können eine langjährige Berufserfahrung vorweisen, sie führen ihre zertifizierten Schornsteinfegerbetriebe bereits seit vielen Jahren und setzen ihre Tätigkeit als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger im Kehrbezirk nun fort. Sie sind für ihre Kundschaft vertrauensvolle Ansprechpersonen für Fragen rund um das Schornsteinfegerhandwerk, den Brandschutz oder zum Thema Energieeinsparung.

Als Inhaber eines Kehrbezirks bieten sie handwerkliche Leistungen an (Mess-, Kehr- und Überprüfungsarbeiten an Feuerungsanlagen) und nehmen zudem hoheitliche Aufgaben nach dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) wahr. Dazu zählen etwa die Durchführung der Feuerstättenschau, der Erlass des Feuerstättenbescheides, die Abnahme von neu errichteten oder wesentlich geänderten Feuerungsanlagen, Ersatzvornahmen oder anlassbezogene Überprüfungen.

Das Berufsbild des Schornsteinfegers befindet sich seit dem Jahr 2008 im Wandel. Die früher unbefristete Bestellung als Kehrbezirksinhaber ist nun auf sieben Jahre befristet. Das bedeutet, dass sich jeder Kehrbezirksinhaber alle sieben Jahre dem Wettbewerb und der Konkurrenz stellen und sich neu auf einen Kehrbezirk bewerben muss. In einem Auswahlverfahren werden die Bewerberinnen und Bewerber auf ihre Eignung, Befähigung und fachliche Leistung hin geprüft bevor ihnen ein Kehrbezirk übertragen wird.