Immissionsschutz
Die Aufgabe der unteren Immissionsschutzbehörde teilt sich der Landkreis Wolfenbüttel mit dem Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig.
Der Landkreis Wolfenbüttel ist – auch für den Bereich der Stadt Wolfenbüttel – insbesondere für Lärm- und Geruchsbelästigungen privater und gewerblicher sowie landwirtschaftlicher Herkunft zuständig, das Gewerbeaufsichtsamt generell bei Belästigungen durch genehmigungsbedürftige Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz in Gewerbe- und Industrieanlagen.
Unsere Dienstleistungen im Bereich Immissionsschutz
- Anzeige und Nachweise Feuerungsanlagen Eintragung
- Immissionsschutz: Überprüfung - wegen Beeinträchtigung
- Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen beantragen
- IED-Inspektion von Tierhaltungsanlagen: Durchführung - von Vor-Ort-Besichtigungen
- Schornsteinfeger
- Stelle als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger bzw. -fegerin aufgeben
- Ausnahmegenehmigung von der Einhaltung der Nachtruhe für Veranstaltungen: Erteilung
IED-Inspektionsberichte Tierhaltungsanlagen
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