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Personalausweis Meldung wegen Verlust


Leistungsbeschreibung

Ist der Personalausweis nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige). Unter Umständen ist eine Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises notwendig. Zudem muss ein neuer Personalausweises ausgestellt werden.

Bei Verlust des Personalausweises ist es sinnvoll, mit der Beantragung eines neuen Personalausweises noch in etwa drei bis vier Wochen zu warten.

Es ist möglich, dass der verlorene oder gestohlene Personalausweis bei der Wohnsitzbehörde oder dem Ausweisinhaber abgegeben wird.

In diesem Fall muss einen Wiederauffindenanzeige bei der Wohnsitzbehörde getätigt werden, da eine Nutzung des Personalausweises ansonsten problematisch werden könnte. Sollte die elektronische-Identitätsnachweis-Funktion (eiD-Funktion) gesperrt worden sein, muss auch diese für die Internetnutzung wieder entsperrt werden.

Verfahrensablauf

Die betroffene Person muss persönlich vorstellig werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt. Unabhängig hiervon kann auch die Polizei informiert werden.

Dienstleistung im Serviceportal: Personalausweis Meldung wegen Verlust

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ersatzdokumenten, wie Reisepass oder Geburtsurkunde zum Nachweis der Identität

Reisepass, Kinderreisepass oder Führerschein, falls vorhanden.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Meldung muss umgehend erfolgen.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Gleichzeitig mit der dann notwendigen Beantragung eines neuen Personalausweises kann bei Bedarf zusätzlich ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden. Für einen neuen oder vorläufigen Personalausweis sind die entsprechenden Unterlagen, Fristen und Gebühren zu beachten.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Gebühren

  • Kostenfrei
    Bei Verlustmeldung