Infektionsschutz, Trink- und Badewasser
Ziel des Infektionsschutzes ist übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen sowie Infektionen frühzeitig zu erkennen und deren Weiterverbreitung zu verhindern. In diesem Zusammenhang wird unter anderem die Badewässerqualität sowie das Trinkwasser kontrolliert, um den Menschen vor Verunreinigung zu schützen. Des Weiteren werden Schulungen durchgeführt für Menschen, die in der Lebensmittelzubereitung, dem Lebensmittelverkauf oder der Gastronomie tätig sind.
- Corona-Virus: Reiserückkehrermeldung
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- Corona-Virus: Online-Meldeformular für Schnelltest-Ergebnisse
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- Entschädigungsleistungen nach dem Infektionsschutzgesetz - Arbeitgeber
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- Entschädigungsleistungen nach dem Infektionsschutzgesetz - Selbstständige
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- Infektionsschutz Meldung
- Infektionsschutzbelehrung inklusive Bescheinigung beantragen
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- Badegewässerqualität Überwachung
- Tuberkuloseberatung
- Trinkwasserhygiene
Weiterführende Links
Aktuell: Weiterführende Links zum Thema Masernschutzgesetz
Seit dem 1. März 2020 besteht für Kinder in Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie für Tätige in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen die Nachweispflicht zur Masernschutzimpfung. Am 31. Juli 2022 endet die Frist zur Vorlage der Dokumente bei Einrichtungen und Arbeitgebern. Informationen zum Masernschutzgesetz finden Sie hier:
Bundesministerium für Gesundheit: Masernschutzgesetz
Niedersächsisches Landesgesundheitsamt (NLGA): Masernschutzgesetz
Für Einrichtungen
Die in § 20 Infektionsschutzgesetz Absatz 12 genannten und zur Meldung verpflichteten Einrichtungen im Landkreis Wolfenbüttel sollen die gesammelten Daten der betroffenen Personen ausschließlich in einer speziell formatierten Excel-Tabelle an masern@lk-wf.de schicken. Sollten Sie die Tabelle nicht von uns erhalten haben, können Sie sie bei uns anfordern.
Verändern Sie auf keinen Fall das Format der Tabelle!
Sonstiges
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