Infektionsschutz, Trink- und Badewasser
Ziel des Infektionsschutzes ist übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen sowie Infektionen frühzeitig zu erkennen und deren Weiterverbreitung zu verhindern. In diesem Zusammenhang wird unter anderem die Badewässerqualität sowie das Trinkwasser kontrolliert, um den Menschen vor Verunreinigung zu schützen. Des Weiteren werden Schulungen durchgeführt für Menschen, die in der Lebensmittelzubereitung, dem Lebensmittelverkauf oder der Gastronomie tätig sind.
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Weiterführende Links
Aktuell: Weiterführende Links zum Thema Masernschutzgesetz
Seit dem 1. März 2020 besteht für Kinder in Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie für Tätige in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen die Nachweispflicht zur Masernschutzimpfung. Am 31. Juli 2022 endet die Frist zur Vorlage der Dokumente bei Einrichtungen und Arbeitgebern. Informationen zum Masernschutzgesetz finden Sie hier:
Bundesministerium für Gesundheit: Masernschutzgesetz
Niedersächsisches Landesgesundheitsamt (NLGA): Masernschutzgesetz
Sonstiges
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