Die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Psychotherapie beantragen
Volltext
Die Ausübung der Psychotherapie ist Heilkunde im Sinne des Heilpraktikerrechts und kann von Ärzten und weiteren Personen, die eine Approbation nach dem Psychotherapeutengesetz besitzen, ausgeübt werden.
Andere Personen, die diese Approbation nicht besitzen, benötigen zur Ausübung der Psychotherapie entweder eine uneingeschränkte Erlaubnis als Heilpraktiker oder eine auf das Gebiet der Psychotherapie beschränkte Erlaubnis als Heilpraktiker (Psychotherapie) nach dem Heilpraktikergesetz.
Ansprechpunkt
In Niedersachsen sind für alle Fragen rund um die Heilkunde die örtlichen Gesundheitsämter zuständig, in deren Bezirk der Beruf ausgeübt werden soll.
Voraussetzungen
Sie müssen
- mindestens 25 Jahre alt sein,
- die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen,
- mindestens den Hauptschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Schulabschluss besitzen,
- eine körperliche und geistige Eignung zur Ausübung der Heilkunde und die
erforderliche Zuverlässigkeit durch ein amtliches Führungszeugnis nachweisen können.
Verfahrensablauf
- Sie reichen den Antrag auf Ausübung der Heilkunde inkl. aller erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
- Schriftliche und mündliche Prüfungsteilnahme bzw. Entscheidung nach Aktenlage
- Die Zuständige Stelle prüft, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind
- Bei positiver Prüfung wird Ihnen die Erlaubnis erteilt.
- Die zuständige Stelle in Niedersachsen ist das örtliche Gesundheitsamt für den Bezirk, in dem der Beruf ausgeübt werde soll.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag,
- ärztliche Bescheinigung,
- Personalausweis oder Reisepass,
- bei Namensänderungen eine Geburtsurkunde/Namensänderungsurkunde,
- ein tabellarischer Lebenslauf,
- ggf. eine Meldebescheinigung (falls das Ausweisdokument kein Personalausweis ist),
- eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Belegart 0),
- einen Nachweis über den erfolgreichen Schulabschluss in beglaubigter Kopie.
Zusätzlich, wenn die Überprüfung nach Aktenlage erfolgt:
- ein Diplom oder Master in Psychologie mit Schwerpunkt klinische Psychologie,
eine abgeschlossene Therapieausbildung in einem allgemein anerkannten Verfahren.
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Kosten
- Es fallen Gebühren und Auslagen nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 42.1 an.
Die Aufwendungen für den Gutachterausschuss werden neben der Gebühr als Auslagen erhoben.
Gebühr: Mindestens 200,00 EUR, höchstens 800,00 EUR. (Vorkasse: nein)
Im Falle einer Ablehnung der Erlaubnis oder einer Zurücknahme des Antrags werden Gebühren nach Nummer 1.5 des Kostentarifs erhoben. Die Gebühr beläuft sich hierfür in der Regel zwischen 20 Euro und 100 Euro.
Frist
Es gibt keine übergeordnete Frist; einzelne Fristen ergeben sich aus Prüfungsterminen und ggf. Anforderungen an Nachweise.
- Für die Prüfungen im März haben die Anträge bis zum 8. Januar (Eingangsdatum) beim Gesundheitsamt Wolfenbüttel vorzuliegen
- Für die Prüfungen im Oktober haben die Anträge bis zum 8. August (Eingangsdatum) beim Gesundheitsamt Wolfenbüttel vorzuliegen
Rechtsgrundlage(n)
§ 1 Absatz 2 Heilpraktikergesetz
Erste Durchführungsverordnung zum Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz)
Heilpraktikerüberprüfungsleitlinien
- § 1 Absatz 2 Heilpraktikergesetz
- Erste Durchführungsverordnung zum Gesetz über die berufsmäßi-ge Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz)
- Heilpraktikerüberprüfungsleitlinien
- Niedersächsische Richtlinie zur Durchführung des Verfahrens zur Erteilung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz
Hinweise
- Das Einreichen der erforderlichen Unterlagen kann per Post erfolgen oder persönlich im Gesundheitsamt während der Öffnungszeiten abgegeben/vorgelegt werden
- Prüfungsfragen für angehende Heilpraktiker: Heilpraktiker werden? Das sollten Sie dringend wissen... (heilpraktiker-werden.org)
- Weitere Informationen zur Prüfung erhalten Sie auf der Internetseite des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie: Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (niedersachsen.de)
Rechtsbehelf
Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage
Bearbeitungsdauer
Wenn Sie den Antrag auf Erlaubnis der Ausübung gestellt haben, wird die zuständige Stelle hierüber zeitnah entscheiden. Es gilt zu beachten, dass zwischen Anmeldung und Prüfungseinladung regelmäßig eine Wartezeit besteht. Im Vorlauf zur Prüfung werden benötigte Dokumente angefordert und Einladungen versendet.