Sprungziele
Inhalt

Klimaschutz in privaten Haushalten

Förderprogramm „Klimaschutz in privaten Haushalten 2021 -2024“

Im Förderprogramm „Klimaschutzmaßnahmen in privaten Haushalten 2021 – 2024“ wird Eigentümerinnen und Eigentümern von bestehenden Wohngebäuden eine Energieberatung angeboten, die energiesparende Maßnahmen an ihrer Gebäudehülle planen. Es können Zuwendungsanträge für Maßnahmen an der Gebäudehülle und an der Heizungstechnik gestellt werden. Alle zu beantragenden Maßnahmen dürfen noch NICHT beauftragt, bestellt, angezahlt, … sein! Die Beauftragung, Bestellung, Anzahlung, … kann erst nach Erhalt des bewilligten Zuwendungsbescheides erfolgen! Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist NICHT möglich und führt immer zu einer Ablehnung des Antrages.

Hintergrund zum Förderprogramm „Klimaschutzmaßnahmen in privaten Haushalten 2021 - 2024“

Dieses Projekt wird gefördert durch die „Stiftung Zukunftsfonds Asse«. Das Referat 02 „Nachhaltigkeit und Klimaschutz“ des Landkreises Wolfenbüttel gewährt auf Grundlage einer Zuwendung durch die „Stiftung Zukunftsfonds Asse“ mit Mitteln des Bundes, Zuwendungen für energiesparende und/oder effizienzsteigernde Maßnahmen an bestehenden Wohngebäuden in Form des Förderprogrammes „Klimaschutzmaßnahmen in privaten Haushalten“.

Das Logo der Stiftung Zukunftsfonds Asse.

Wichtige Hinweise, Kombinationsmöglichkeiten und weitere Förderprogramme

Kombinationsmöglichkeiten mit anderen Förderprogrammen und Informationen zur „steuerlichen Förderung von energetischen Gebäudesanierungen“ nach § 35c EStG

Eine Kumulierung des Förderprogrammes des Landkreises Wolfenbüttel „Klimaschutzmaßnahmen in privaten Haushalten 2021-2024“ ist mit anderen Fördermitteln für die gleichen förderfähigen Kosten grundsätzlich möglich. Die Höchstbeträge und eventuelle Kumulierungsverbote in den entsprechenden Richtlinien anderer Fördermittelgeber sind zu beachten. Die steuerliche Förderung nach § 35c EStG kann NICHT mit anderen Steuerbegünstigungen, öffentlichen geförderten Maßnahmen oder zinsverbilligten Darlehen kombiniert werden!

Die wichtigsten Förderprogramme sind:

Weitere Informationsquellen und Beratungsangebote für Heizungserneuerungen:

Bei grundsätzlichen Fragen zum Thema Heizen empfehlen wir die Veranstaltungsreihe der Verbraucherzentrale und Informationen der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen. Des Weiteren sprechen Sie Ihren Heizungs-Installateur oder einem freien Energieberater an.

Einen sehr guten Überblick über den Energieverbrauch Ihres Wohnhauses und mögliche Einsparmaßnahmen bietet der „ModernisierungsCheck“ von co2online. Der „ModernisierungsCheck“ prüft die Wirtschaftlichkeit von Modernisierungsmaßnahmen an Gebäuden. Er richtet sich an Hauseigentümerinnen und -eigentümer und informiert über Einsparpotenziale bei Modernisierungen: ModernisierungsCheck: der Modernisierungskosten-Rechner | co2online

Energieberatung zum Thema Gebäudehülle

Der Landkreis Wolfenbüttel bietet Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngebäuden, die Maßnahmen an ihrer Gebäudehülle durchführen möchten, eine neutrale und unabhängige Beratung von bis zu zwei Stunden an. Sie werden von neutralen und unabhängigen Energieberaterinnen und Energieberatern durchgeführt, die vom Landkreis Wolfenbüttel beauftragt sind. Die Beratung findet vor Ort im Gebäude statt und ist kostenfrei. Sie beinhaltet, neben den unten exemplarisch aufgelisteten Themen, die Ausstellung eines Beratungsprotokolls mit Dokumentation der bisherigen Brennstoffverbräuche und gegebenenfalls Fotos. 

Diese Beratung dient als Grundlage für einen möglichen Zuwendungsantrag im Bereich „Gebäudehülle“.

Die Beratung kann über die E-Mail-Adresse klimaschutz@lk-wf.de angemeldet werden. Dieses Angebot gilt, solange der Landkreis Wolfenbüttel für diese Beratung Mittel zur Verfügung stellt. Pro Wohngebäude kann eine Energieberatung in Anspruch genommen werden. Derzeit werden keine Beratungen mehr zum Thema Gebäudetechnik (Photovoltaik, thermische Solaranlagen und Kesseltausch) durch den Landkreis angeboten. Das Kontingent der Wärmepumpenberatung ist ausgeschöpft. Neutrale und unabhängige Energieberatung zu diesen Themen bieten freie Energieberater an. Diese finden Sie unter www.energie-effizienz-experten.de

Beispiele für den Inhalt der Förderberatung „Gebäudehülle“:

  • Besprechung der geplanten energetischen Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle mit Prüfung auf Sinnhaftigkeit und Förderfähigkeit, gegebenenfalls Aufzeigen von Alternativen
  • Berechnung des förderfähigen U-Wertes mit Angabe von Dämmstoffeigenschaften und -stärke und Hinweisen zur Wärmebrückenvermeidung und Luftdichtheit
  • Prüfung von Angeboten auf Förderfähigkeit
  • Hilfestellungen zur Umsetzung in Eigenleistung
  • Hinweise zum Lüftungsverhalten nach Fenstersanierungen
  • Aufzeigen von weiteren Fördermöglichkeiten

Beantragungen von Fördermitteln oder Baubegleitungen sind nicht Bestandteil der Förderberatung, sondern sind separate Dienstleistungen der Energieberaterinnen oder Energieberater

Weitere Informationen zu der Beratung finden Sie in den Zuwendungsgrundsätzen:

Fördermaßnahmen an der Gebäudehülle

Wichtiger Hinweis: 

Alle zu beantragenden Maßnahmen dürfen noch nicht beauftragt, bestellt, angezahlt,… sein! Die Beauftragung, Bestellung, Anzahlung, … kann erst nach Erhalt des bewilligten Zuwendungsbescheides erfolgen! Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist nicht möglich und führt immer zu einer Ablehnung des Antrages.

Online-Antrag im Serviceportal des Landkreises Wolfenbüttel: Förderung von Gebäudehüllen

Förderfähig mit bis zu 3000 Euro pro Wohngebäude sind Fenster-Erneuerungen mit dreifach-Verglasungen und Sonnenschutz, Dämmmaßnahmen an Wohngebäuden die besser sind als die Anforderungen aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) und Innendämmungen an Fachwerk-Außenwänden, sowie Errichtung eines Gründaches im Zuge einer Dachdämmung. Werden die hohen Anforderungen der BAFA für Einzelmaßnahmen (BAFA BEG EM) erreicht, kann diese Förderung zusätzlich in Anspruch genommen werden. Um den Einbau von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen oder mit „Blauem Engel“-Zertifikat zu fördern, wird hier ein erhöhter Fördersatz bis zu 5000 Euro gewährt. Die Umsetzung kann durch einen Fachbetrieb oder in Eigenleistung erfolgen. Genaue Informationen zu den förderfähigen Maßnahmen erhalten Sie in den Zuwendungsgrundsätzen:

Voraussetzungen zur Antragstellung

  • Energieberatung durch den Landkreises Wolfenbüttel (siehe Energieberatung zum Thema Gebäudehülle) oder eine eigenständig beauftragte Energieberatung mit Beratungsprotokoll aus dem der förderfähige U-Wert des zu dämmenden Bauteils oder auszutauschenden Fensters hervorgeht.
  • Anmeldung zu einer kostenfreien und neutralen Energieberatung durch den Landkreis Wolfenbüttel unter: klimaschutz@lk-wf.de 
  • Ein Angebot oder Kostenvoranschlag über die zu fördernden Maßnahme.
  • Die Mindest-Antragssumme muss 500 Euro betragen.
  • Die Maßnahme darf noch nicht beauftragt, bestellt oder angezahlt sein!

Antragstellung und Ausstellung Zuwendungsbescheid durch den Landkreis Wolfenbüttel

Nach Stellung des Antrages „Gebäudehülle“ auf einen Zuschuss für bauliche Maßnahmen mit Umsetzung durch einen Handwerksbetrieb oder in Eigenleistung stellt der Landkreis Wolfenbüttel nach Prüfung und Bewilligung den Zuwendungsbescheid aus.

Online-Antrag im Serviceportal des Landkreises Wolfenbüttel: Förderung von Gebäudehüllen

Umsetzung der Maßnahme

Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides erfolgt die Beauftragung oder Bestellung mit anschließender Umsetzung innerhalb von zwölf Monaten durch die Zuwendungsempfängerin oder den Zuwendungsempfänger. Die Beauftragung muss in schriftlicher Form bei Mittelabruf nachgewiesen werden.

Mittelabruf

Wurde die Maßnahme erfolgreich umgesetzt, wird mit Hilfe des „Antrag auf Festsetzung und Auszahlung mit Verwendungsnachweis“ die Auszahlung der Zuwendung beantragt. Dieser Antrag wird zusammen mit dem Zuwendungsbescheid verschickt.

Weitere Informationen

  1. Klimaschutz ist cle[WF]er

    Referat für Nachhaltigkeit und Klimaschutz

    Landkreis Wolfenbüttel

    Bahnhofstraße 11
    38300 Wolfenbüttel

Fördermaßnahmen an der Heizungstechnik

Wichtiger Hinweis: Aufgrund der hohen Nachfrage kommt es derzeit zu Verzögerungen in der Bearbeitung des Förderprogrammes „Klimaschutzmaßnahmen in privaten Haushalten 2021-2024“. Die Bearbeitungszeit bei Neuanträgen liegt derzeit bei bis zu vier Wochen. Die Bearbeitungszeit von Auszahlungsanträgen hingegen bei etwa acht Wochen. Wir bitten von Rückfragen Abstand zu nehmen. Vielen Dank.

Alle zu beantragenden Maßnahmen dürfen noch nicht beauftragt, bestellt, angezahlt,… sein! Die Beauftragung, Bestellung, Anzahlung, … kann erst nach Erhalt des bewilligten Zuwendungsbescheides erfolgen! Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist nicht möglich und führt immer zu einer Ablehnung des Antrages.

Online-Antrag im Serviceportal des Landkreises Wolfenbüttel: Förderung von Heizungstechnik

Förderfähig sind thermische Solaranlagen zur Warmwasserbereitung oder Warmwasser- und Heizungsunterstützung als Neuinstallation zu einer bestehenden Heizungsanlage oder bei Heizungserneuerung mit 100 Euro pro Quadratmeter Kollektorfläche. Biomasseheizungen werden pauschal mit 3000 Euro gefördert.

Genaue Informationen erhalten Sie in den Zuwendungsgrundsätzen:

Voraussetzungen zur Antragstellung

  • Ein Angebot oder Kostenvoranschlag über die zu fördernden Maßnahme.
  • Geeigneter Nachweis des bisherigen Brennstoffverbrauchs zur Beheizung des Gebäudes, zum Beispiel die letzten zwei Abrechnungen für Gas, Öl, Strom oder anderer Energieträger, sofern vorhanden.
  • Die Maßnahme darf noch nicht beauftragt, bestellt oder angezahlt sein!

Antragstellung und Ausstellung Zuwendungsbescheid durch den Landkreis Wolfenbüttel

Nach Stellung des Antrages „regenerative Heizungstechnik“ auf einen Zuschuss stellt der Landkreis Wolfenbüttel nach Prüfung und Bewilligung den Zuwendungsbescheid aus.

Online-Antrag im Serviceportal des Landkreises Wolfenbüttel: Förderung von Heizungstechnik

Umsetzung der Maßnahme

Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides erfolgt die Beauftragung mit anschließender Umsetzung innerhalb von zwölf Monaten durch die Zuwendungsempfängerin oder den Zuwendungsempfänger. Die Beauftragung muss in schriftlicher Form bei Mittelabruf nachgewiesen werden.

Mittelabruf

Wurde die Maßnahme erfolgreich umgesetzt, wird mit Hilfe des „Antrag auf Festsetzung und Auszahlung mit Verwendungsnachweis“ die Auszahlung der Zuwendung beantragt. Dieser Antrag wird zusammen mit dem Zuwendungsbescheid verschickt.

Weitere Informationen

Klimaschutz ist cle[WF]er

Referat für Nachhaltigkeit und Klimaschutz

Landkreis Wolfenbüttel

Bahnhofstraße 11
38300 Wolfenbüttel