Hochwasserschutz
Leistungsbeschreibung
Technischer Hochwasserschutz
Der technische Hochwasserschutz setzt sich insbesondere für Fließgewässer im Schwerpunkt aus den Bereich Rückhaltung und Objektschutz zusammen. Mögliche Instrumente für Rückhaltung sind Rückhaltebecken verschiedener Bauarten sowie Überschwemmungsgebiete (Polder). Diese speichern größere Wassermengen und sind somit in der Lage die Abflussspitze von Hochwasserwellen zu vermindern.
Maßnahmen zum Objektschutz sind lineare Bauwerke entlang des Gewässers, die verhindern, dass Hochwasser beim Ausufern in gefährdete Bereiche wie etwa Siedlungen, Infrastruktur, Industriegebiet o.ä. eindringt. Hierzu zählen Hochwasserdämme (Deiche) und Schutzmauern als stationäre bauliche Anlagen, aber auch mobile Elemente, die im Falle einer Hochwasserwarnung installiert werden oder in Form von Schleusen wirksam werden.
Natürlicher Rückhalt
Je nach Größe des Einzugsgebietes eines Gewässers und der Niederschlagsverhältnisse tragen menschliche Landnutzung und Gewässerausbau zu einer Verschärfung der Hochwassersituation durch Erhöhung des Oberflächenabflusses und verringerten Rückhalt in der Aue (natürliche Überflutungsflächen) des Gewässers bei. Häufig genannt wird Flächenversiegelung als Ursache, aber auch die Intensivlandwirtschaft kann einen erheblichen Beitrag zur gesteigerten Abflussbildung leisten. Dass dabei selbst auf ungesättigten Böden Oberflächenabfluss auftritt, ist nicht in der Größe der Porenräume zu begründen, sondern liegt an der Durchlässigkeit der obersten Millimeter der Bodenoberfläche. Dort wird das Bodengefüge bei Regenereignissen durch Verschlämmung oft undurchlässig.
Hinzu kommen die Eingriffe in das natürliche Gleichgewicht des Flusssystems. Uferbefestigungen, Wehre, Staudämme und Flussbegradigungen haben ihr übriges dazu getan, dass in weiten Teilen Deutschlands die Auen als natürliche Retentionsräume (natürliche Überflutungsflächen) und komplexe Ökosysteme aus dem Landschaftsbild verschwunden sind. Durch Anreizmechanismen wie landwirtschaftliche Förderung für extensivere Nutzungskonzepte, Maßnahmen zur Entsiegelung von Flächen, dezentrale Regenwasserbewirtschaftung in Siedlungsgebieten und die Förderung der natürlichen Gewässerentwicklung, z. B. Flussrückbau und Auenvernetzung, wird versucht, dieser Verschärfung entgegenzuwirken.
Weitergehende Vorsorge
In diesem Handlungsfeld des Hochwasserschutzes sind alle Maßnahmen zusammengefasst, die der allgemeinen Vorsorge und als organisatorisch-technische Maßnahmen im Hochwasserfall dienen. Hierzu zählen die Einrichtung von Hochwasserwarnzentralen, die offizielle Ausweisung von Überschwemmungsgebieten, um im Vorfeld eine Bebauung gefährdeter Bereiche zu verhindern sowie die Aufstellung von Notfall- und Katastrophenplänen. Aber auch Wasserkraftwerke können so angelegt werden, dass sie durch ihr Rückstauvermögen einen Hochwasserschutz bieten.
Volltext
Die Zuständigkeit für den Hochwasserschutz liegt grundsätzlich bei der zuständigen Stelle, die für die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft, die Bauleitplanung und die Gefahrenabwehr verantwortlich ist.
Flussgebietsbezogene, konzeptionelle Planungen im Hochwasserschutz als Basis einer funktionalen Daseinsvorsorge werden durch das Land wahrgenommen. Zudem unterstützt das Land die zuständige Stelle bei ihren Vorhaben durch Bereitstellung von vorhandenen Planungsdaten.
An den großen Gewässern wie Elbe, Weser, Unteraller und teilweise auch an der Ems haben sich in Folge der historischen Entwicklung Deichverbände gebildet, die ihre Grundlage im Wasserverbandsgesetz und im Niedersächsischen Deichgesetz (NDG) haben.
Bauvorhaben in Überschwemmungsgebieten sind grundsätzlich verboten. In eng begrenzten Ausnahmefällen kann eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.
Planungsgrundlagen
Die Maßnahmen des Hochwasserschutzes im Binnenland werden auf der Grundlage von konzeptionellen Planungen sowie von Planungen der Verbände (Deichverbände, Wasser- und Bodenverbände) und Kommunen durchgeführt. Entsprechende Hochwasserschutzpläne liegen für die Erhöhung und Verstärkung der Deiche an der Elbe, der Mittelweser und der Unteraller vor. Diese bauen bereits auf den Empfehlungen der Umweltministerkonferenz für einen nachhaltigen und zukunftsweisenden Hochwasserschutz auf.
Spezielle Hinweise für Wolfenbüttel:
Unter Hochwasserschutz versteht man die Summe aller Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung als auch von Sachgütern vor Hochwasser. Es kann sich hierbei um technische Maßnahmen, natürlichen Rückhalt der Wassermengen und Maßnahmen der weitergehenden Vorsorge handeln. Technischer Hochwasserschutz
Der technische Hochwasserschutz setzt sich insbesondere für Fließgewässer im Schwerpunkt aus den Bereich Rückhaltung und Objektschutz zusammen. Mögliche Instrumente für Rückhaltung sind Rückhaltebecken verschiedener Bauarten sowie Überschwemmungsgebiete (Polder). Diese speichern größere Wassermengen und sind somit in der Lage die Abflussspitze von Hochwasserwellen zu vermindern.
Maßnahmen zum Objektschutz sind lineare Bauwerke entlang des Gewässers, die verhindern, dass Hochwasser beim Ausufern in gefährdete Bereiche wie etwa Siedlungen, Infrastruktur, Industriegebiet o.ä. eindringt. Hierzu zählen Hochwasserdämme (Deiche) und Schutzmauern als stationäre bauliche Anlagen, aber auch mobile Elemente, die im Falle einer Hochwasserwarnung installiert werden oder in Form von Schleusen wirksam werden.
Natürlicher RückhaltJe nach Größe des Einzugsgebietes eines Gewässers und der Niederschlagsverhältnisse tragen menschliche Landnutzung und Gewässerausbau zu einer Verschärfung der Hochwassersituation durch Erhöhung des Oberflächenabflusses und verringerten Rückhalt in der Aue (natürliche Überflutungsflächen) des Gewässers bei. Häufig genannt wird Flächenversiegelung als Ursache, aber auch die Intensivlandwirtschaft kann einen erheblichen Beitrag zur gesteigerten Abflussbildung leisten. Dass dabei selbst auf ungesättigten Böden Oberflächenabfluss auftritt, ist nicht in der Größe der Porenräume zu begründen, sondern liegt an der Durchlässigkeit der obersten Millimeter der Bodenoberfläche. Dort wird das Bodengefüge bei Regenereignissen durch Verschlämmung oft undurchlässig.
Hinzu kommen die Eingriffe in das natürliche Gleichgewicht des Flusssystems. Uferbefestigungen, Wehre, Staudämme und Flussbegradigungen haben ihr übriges dazu getan, dass in weiten Teilen Deutschlands die Auen als natürliche Retentionsräume (natürliche Überflutungsflächen) und komplexe Ökosysteme aus dem Landschaftsbild verschwunden sind. Durch Anreizmechanismen wie landwirtschaftliche Förderung für extensivere Nutzungskonzepte, Maßnahmen zur Entsiegelung von Flächen, dezentrale Regenwasserbewirtschaftung in Siedlungsgebieten und die Förderung der natürlichen Gewässerentwicklung, z. B. Flussrückbau und Auenvernetzung, wird versucht, dieser Verschärfung entgegenzuwirken.
Weitergehende VorsorgeIn diesem Handlungsfeld des Hochwasserschutzes sind alle Maßnahmen zusammengefasst, die der allgemeinen Vorsorge und als organisatorisch-technische Maßnahmen im Hochwasserfall dienen. Hierzu zählen die Einrichtung von Hochwasserwarnzentralen, die offizielle Ausweisung von Überschwemmungsgebieten, um im Vorfeld eine Bebauung gefährdeter Bereiche zu verhindern sowie die Aufstellung von Notfall- und Katastrophenplänen. Aber auch Wasserkraftwerke können so angelegt werden, dass sie durch ihr Rückstauvermögen einen Hochwasserschutz bieten.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt sowie der örtlichen Feuerwehr.
Ansprechpartner für Fragen des Hochwasserschutzes sind in Gebieten, in denen es Deichverbände gibt, die jeweiligen Vorstände oder Geschäftsführer dieser Verbände. Ansonsten stehen die jeweiligen Leiter des Geschäftsbereiches II in den Betriebsstellen des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) als Ansprechpartner zur Verfügung.
Erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Frist
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Finanzierung von Hochwasserschutzmaßnahmen
Das Land gewährt den Verbänden und Kommunen finanzielle Förderung aus der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) auf der Grundlage der jeweiligen Fördergrundsätze. Zudem werden EU-Mittel (ELER und EFRE) bereitgestellt. Zuständig für die Aufnahme in die vorgenannten Förderprogramme ist der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN).