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Berufsregister für Wirtschaftsprüferinnen/Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften Eintragung


Volltext

Jede Ersteintragung der beruflichen Verhältnisse

  • einer Wirtschaftsprüferin/eines Wirtschaftsprüfers,
  • einer vereidigten Buchprüferin/eines vereidigten Buchprüfers oder
  • der Struktur einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bzw. Buchprüfungsgesellschaft

wird bei Erfassung im Berufsregister von den Mitarbeitern auf die Vereinbarkeit mit dem Berufsrecht überprüft. Beratungs- und Gestaltungshilfe bei der Lösung berufsrechtlicher Fragen steht dabei im Vordergrund.

Die Datenerfassung bildet darüber hinaus die Grundlage für die ordnungsgemäße Erledigung weiterer Aufgaben der zuständigen Stelle. Dies gilt unter anderem für das Nachweisverfahren bei der Berufshaftpflichtversicherung, die Aufrechterhaltung der Bestellungs- und Anerkennungsvoraussetzungen, Kundmachungsfragen, Siegelgestaltung und die Beitragserhebung.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Wirtschaftsprüferkammer.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Erforderliche Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Kosten

Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung der zuständigen Stelle an.

Frist

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage(n)

Bearbeitungsdauer

  • 3 Monat(e)
    • § 4b Wirtschaftsprüferordnung (WPO)