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ÖPNV

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Bewohnerparkausweis Erteilung


Die Straßenverkehrsabteilung des Landkreises Wolfenbüttel arbeitet seit dem 1. Februar 2021 ausschließlich mit Terminvergaben.

Bitte buchen Sie Ihren Termin online über die Terminvergabe

Leistungsbeschreibung

Jeder Bewohner kann für seinen Pkw oder sein Motorrad oder ein von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Der Bewohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem der Wohnsitz ist.

Dienstleistung im Serviceportal: Bewohnerparkausweis Erteilung

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde oder dem Landkreis, in deren Bereich sich Ihr Wohnsitz befindet.

Voraussetzungen

  • gemeldeter Haupt- oder Nebenwohnsitz in einem ausgewiesenen Bewohnerparkgebiet
  • kein Privatstellplatz vorhanden

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis
  • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung II (alt: Fahrzeugbrief)
  • Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
  • bei Beantragung durch einen Vertreter
    • Vollmacht
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein) oder
  • Zulassungsbescheinigung II (alt: Fahrzeugbrief)
  • Führerschein und Nutzungserlaubnis, falls die Antragstellerin/der Antragsteller nicht die Fahrzeughalterin/der Fahrzeughalter lt. Zulassungsbescheinigung I ist
  • bei Wohngemeinschaft: Mietvertrag
  • bei Beantragung durch einen Vertreter
    • Vollmacht
  • der alte Bewohnerparkausweis, falls vorhanden
  • Nutzungserlaubnis des Halters, falls Sie nicht selbst der Halter des einzutragenden Kraftfahrzeugs sind
  1. Karte Geltungsbereich Bewohnerparkausweis

    © Stadt Wolfenbüttel

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

30,70 Euro

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Bewohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt.

Der Bewohnerparkausweis ist auf 1 Jahr befristet.

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

AG Kommunenredaktion