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Gemeinschaftliches Mittagessen

Gemeinschaftliches Mittagessen

Wenn Ihr Kind am gemeinschaftlichen Mittagessen in der Schule, Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege teilnimmt, kann ein Teil der Kosten dafür übernommen werden.

Lediglich der gesetzlich festgelegte Eigenanteil ist von den Eltern selbst an den Anbieter bzw. Träger des Mittagessens zu zahlen. Er beträgt in der Regel 1 Euro pro Essen. Über die Zahlungsmodalitäten informiert Sie der jeweilige Anbieter.

Der Zuschuss muss für jedes Kind gesondert mit diesem Antrag

"Antrag-BuT Mittagessen" (Finden Sie in der Dokumenten-Box)

geltend gemacht werden.

Das vergünstigte gemeinschaftliche Mittagessen können Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre erhalten, die eine Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege, eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung bekommen.